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Urteil I ZR 157/13: BGH erklärt Schufa-Drohung von Vodafone für Unrecht

Der Bundesgerichtshof musste jetzt in einem Verfahren gegen Vodafone entscheiden, ob das Unternehmen mit einer Meldung der Kundendaten an die Schufa drohen darf. Vodafone hatte bei früheren Mahnungen an Kunden den Passus verwendet, dass man verpflichtet sei „unbestrittene Forderungen der Schufa“ mitzuteilen. Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Hamburg sahen diesen Hinweis als nicht gerechtfertigt an und zogen jetzt bis vor den Bundesgerichtshof.

Der Hinweis ist nach Ansicht der Richter unzulässig, da Unternehmen dazu verpflichtet sind, die rechtlichen Anforderungen an eine Datenübermittlung an die Schufa mitzuteilen. Dies aber genau sei bei Vodafone nicht passiert, hieß es weiter. Seit mittlerweile fünf Jahren wird der Passus von Vodafone nicht mehr verwendet. Dennoch erging jetzt das Urteil I ZR 157/13 vom BGH.

Verbraucher können den Passus laut Urteil I ZR 157/13 nicht verstehen

Die Richter begründeten ihr Urteil unter dem Aktenzeichen I ZR 157/13 damit, dass Verbraucher den Passus nicht verstehen könnten. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass die Meldung an die Schufa nur bei unbestrittenen Forderungen erfolgen darf. Wird die Richtigkeit der Rechnung dagegen angezweifelt (bestritten), darf die Meldung nicht erfolgen.

Dies sei für den Laien aber aus der vorliegenden Formulierung kaum herauszulesen, argumentierten die Verbraucherschützer. Der BGH schloss sich deren Meinung an. Die Richter gaben an, dass sich Verbraucher durch die Formulierung derartig unter Druck gesetzt fühlen könnten, dass sie die Rechnung zahlten, obwohl sie unsicher sind, ob diese überhaupt berechtigt ist.

Vodafone gab zu seiner Rechtfertigung an, dass man die Formulierung nur in den Fällen verwendet habe, in denen die Kunden ihre Rechnungen seit mindestens acht Wochen nicht gezahlt hatten. Insgesamt ging es in dem zugrundeliegenden Fall um eine Forderung von 366 Euro. Brisanz erreicht die Thematik vor allem deshalb, weil die von der Schufa und anderen Auskunfteien gesammelten Daten für Verbraucher immer dann von Bedeutung sind, wen sie einen Kredit aufnehmen oder einen Vertrag abschließen wollen.

Quelle: Süddeutsche

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