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Unser Reiseratgeber Teil 04: Reiseversicherungen

Bevor man in den Urlaub startet, sollte man sich überlegen, welche Reiseversicherungen man benötigt. Dort gibt es erhebliche Unterschiede, die sich aus der Art der Reise, den Reiseteilnehmern und dem Ziel der Reise ergeben. Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick, welche Reiseversicherungen wann ratsam sind.

Das wichtigste Element: die Krankenversicherung

Wer innerhalb Deutschlands Urlaub machen möchte, braucht sich um die Krankenversicherung keine Sorgen zu machen. Es ist egal, ob man privat oder gesetzlich versichert ist, die Krankenversicherung gilt bundesweit. Inzwischen machen viele Krankenversicherer die direkte Abrechnung über die Chipkarte auch im europäischen Ausland möglich. In welchen Ländern das der Fall ist, sollte man mit einer Anfrage bei der eigenen Krankenversicherung in Erfahrung bringen, denn hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften.

Oft als Ergänzung notwendig: die Auslandsreisekrankenversicherung

Gilt die eigene deutsche Krankenversicherung im Urlaubsland nicht, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Wer häufig im Ausland Urlaub macht, ist mit einer ganzjährig gültigen Auslandskrankenversicherung von den Kosten her meistens besser versorgt. Alternativ kann die Reisekrankenversicherung für einen einzelnen Urlaub abgeschlossen werden. Solche Verträge bieten die Reiseagenturen in der Regel als Nebenleistung an. Beim Abschluss sollte man auf jeden Fall auf die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall achten. Außerdem haben viele Gesellschaften Einschränkungen dahingehend, dass sie vorschreiben, welche Kliniken und Ärzte in einem bestimmten Land kontaktiert werden dürfen.

Ebenso interessant: die Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist dann lohnenswert, wenn man einen besonders teuren Urlaub gebucht hat. Der Schadensfall bei einer Reiserücktrittsversicherung tritt dann ein, wenn man eine gebuchte Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann. Welche Ursachen bei einem Schadensfall in der Reiserücktrittsversicherung noch anerkannt werden, hängt immer von Anbieter und den individuellen Vertrag ab. Die Palette reicht hier von höherer Gewalt über Todesfälle in der Familie bis hin zum plötzlichen Eintritt einer Arbeitslosigkeit.

Bei teurem Equipment ratsam: die Reisegepäckversicherung

Bei Kurzreisen deckt die Hausratversicherungen den Diebstahl von Gepäck mit ab. Die Reisegepäckversicherung ist dann in die Hausratversicherung nicht mit eingeschlossen, wenn es sich um einen längeren Urlaub handelt oder der Wert des mitgeführten Gepäcks den üblichen Durchschnitt überschreitet. In beiden Fällen sollte eine Reisegepäckversicherung dann abgeschlossen werden, wenn man beispielsweise höherwertige Kameras oder Sportgeräte mitführt.

Ein Sonderfall: die Verkehrsmittel-Unfallversicherung

Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Anreise und Abreise besteht ebenfalls das Potential von Unfällen. In den meisten Fällen kann der Betreiber der Verkehrsmittel in die Pflicht genommen werden. Doch das ist nicht immer der Fall. Die Fluggesellschaft trifft beispielsweise keine Schuld, wenn ein Passagier auf dem Weg zur Toilette stürzt und sich dabei verletzt. Reicht der Schutz durch die bereits vorhandene Unfallversicherung für den Ernstfall nicht aus, macht eine ergänzende Verkehrsmittel-Unfallversicherung auf jeden Fall Sinn.

Bei Reisen mit dem eigenen Auto: Schutzbrief ist ratsam

Die Erfahrung einer Panne mitten auf der Autobahn haben viele Autofahrer schon gemacht. Ein Schutzbrief ist deshalb nicht nur für größere Urlaubsfahrten zu empfehlen. Allerdings sollte man dem Schutzbrief bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen einen besonders hohen Stellenwert beimessen. Ein Vertrag über einen Schutzbrief lässt sich bei den klassischen KFZ-Versicherern sowie bei den großen Automobilclubs abschließen. Die Automobilclubs und Versicherungen arbeiten mit festen Partnern in vielen Ländern zusammen. So bekommt man dort genauso schnell Hilfe wie bei einer Panne auf den deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Welche Leistungen konkret eingeschlossen sind, differiert zwischen den einzelnen Anbietern und ist immer auch vom individuellen Vertrag abhängig.

Die Haftpflichtversicherungen für Auslandsreisen

Wer mit einem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, benötigt natürlich genau wie für Fahrten innerhalb Deutschlands eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier sollte man vor allem bei der Nutzung von Mietwagen sehr genau „auf die Noten“ schauen. Oftmals sind hier hohe Selbstbeteiligungen ein Bestandteil des Vertrages. Viele Autovermietungen bieten optional eine Kaskoversicherung an. Dieses Angebot sollte man auch nutzen, was vor allem in den Ländern gilt, wo die Quote der Autodiebstähle sehr hoch ist.

Verursacht man sonstige Schäden bei Urlaubsreisen, greift normalerweise die private Haftpflichtversicherung. Allerdings gibt es unzählige Gesellschaften, bei denen Einschränkungen der regionalen Gültigkeit an der Tagesordnung sind. Hier sollte man vor allem bei Überseereisen das Kleingedruckte sehr genau prüfen und eventuell den Geltungsbereich für die Zeit der Reise auf das Urlaubszielland erweitern, was gegen einen Aufpreis fast überall möglich ist.

Der Urlaub mit Tieren: Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein Muss

Viele Menschen möchten ihre Haustiere gern mit in den Urlaub nehmen. Meistens betrifft das Katzen, Hunde und Pferde. Tiere werden durch die fremden Umgebungen verunsichert. Sie sind unruhiger als daheim und leichter zu erschrecken. Im Moment des Erschreckens reagieren sie unvorhersehbar und können erheblichen Schaden anrichten. Deshalb ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung besonders wichtig, wenn man mit Hund, Katze, Pferd und Co. in den Urlaub starten möchte.

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