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Umzug mit Kreuzfahrtschiff – das zahlt der Bund

Ein einstiger Bundeswehrsoldat lebte in den USA und zog mit seiner Familie zurück nach Deutschland. Den Umzug verband die Familie mit einem Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff und forderte die Kosten dafür vom Bund zurück – zu Recht, wie jetzt ein Gericht entschieden hat.

Insgesamt 3.500 Euro kostete die Fahrt auf dem Kreuzfahrtschiff „Queen Mary 2“ für die vierköpfige Familie. Das Geld forderte er anschließend von der Bundesrepublik komplett zurück. Der einstige Militärattaché erklärte die Forderung damit, dass es sich um einen Umzug in Verbindung mit einem Urlaub gehandelt habe.

Bund wollte nur für Economy Class Flüge zahlen

Der Bund als Arbeitgeber weigerte sich jedoch, der Forderung nachzukommen. Stattdessen wollte er lediglich die Kosten tragen, die für den Rückflug der Familie in der Economy Class angefallen wären. Daraufhin zog der Bundeswehrsoldat vors Gericht und erhielt tatsächlich Recht.

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat am Freitag in Münster entschieden, dass der Oberstleutnant die Kosten komplett erstattet bekommen muss. Das geht aus dem Urteil 1 A 1971/15 hervor. Die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage unter dem Aktenzeichen 23 K 1464/14 allerdings weitestgehend abgewiesen. Erst in zweiter Instanz bekam der Soldat jetzt Recht.

Business Class muss Orientierung sein

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass sich der Bund an den Kosten für Business Class Flüge hätte orientieren müssen. Das sei in den gesetzlichen Regelungen für Umzüge von Bundeswehrsoldaten eindeutig so geregelt. Demnach haben die Soldaten für Flüge aus dem außereuropäischen Ausland, die länger als vier Stunden dauern, Anspruch auf die Business Class oder eine vergleichbare Klasse. Somit sei noch ein Betrag von 1.860 Euro offen, der dem Berufssoldaten jetzt erstattet werden müsse.

Eine Gerichtssprecherin erklärte, dass der Soldat durch die Kreuzfahrt dem Steuerzahler sogar noch Geld gespart habe. Die Kosten für Business Class Flüge hätten sich demnach auf 5.000 bis 6.000 Euro belaufen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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