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Telefongebühren: Flatrates haben schon eine lange Tradition

Viele Menschen glauben, dass die Flatrates bei den Telefongebühren eine Erfindung des 21. Jahrhunderts wären. Tatsächlich sind sie aber schon wesentlich älter.

Die Geschichte der Flatrates bei den Telefongebühren umfasst bereits mehr als ein Jahrhundert. Das zeigt sich bei einem Blick in die alten Versionen der Fernmeldegesetze. Außerdem gab es über lange Zeit hinweg einen Mix aus Flatrates und der Abrechnung von Telefonaten über Takte (Zeiteinheiten).

Wann finden sich die Ursprünge der Flatrates bei Telefongebühren?

Der Startschuss für Flatrates im Festnetz fiel im Jahr 1881. Damals wurde allerdings noch der Begriff Pauschtarif verwendet. Die erste Telefonflat aus dem späten 19. Jahrhundert umfasste alle Telefonate, die in einem Radius von 75 Kilometern um den Standort des Anrufers stattfanden. Jedoch galt die Flat nur während der üblichen Dienstzeiten der Telefonvermittlungen. Für Anrufe außerhalb dieser Zeiten wurde ein Zuschlag erhoben. Auch ein Zuschlag bei nächtlichen Anrufen war üblich. Einen Mix aus einer Telefonflat und gesprächsabhängigen Gebühren gab es in Deutschland ab dem Jahr 1882. Die zusätzlichen Gebühren fielen für Ferngespräche an und wurden als zeitabhängige Gebühren mit einer Taktzeit von fünf Minuten ausgelegt. Bis 1889 war für jeweils fünf Minuten eines Ferngesprächs eine Mark fällig. Danach wurde die Taktzeit auf drei Minuten verkürzt. Drei Jahre später folgte eine Veränderung bei der Differenzierung zwischen Ortsgesprächen und Ferngesprächen. Als Ortsgespräche galten alle Telefonate, bei denen die Entfernung zwischen den Teilnehmern lediglich 30 Kilometer betrug (Nahzone). Gleichzeitig wurde eine Gesprächsgebühr von 50 Pfennig für ein dreiminütiges Gespräch in der Nahzone eingeführt.

Telefontarife mit Technik inklusive haben ebenfalls eine lange Tradition

Im Jahr 2020 dürfen Telefontarife mit integrierter Miete der Technik ihr 120-jähriges Jubiläum feiern. Sie wurden im Jahr 1900 zusammen mit zwei Wahltarifen eingeführt. Ein Tarif arbeitete mit einer Flatrate für Gespräche in der Nahzone und wurde ohne technischen Support angeboten. Der zweite Tarif richtete sich an Kunden mit hohem Anrufaufkommen. Er kombinierte eine Flatrate mit einer Gesprächsgebühr und beinhaltete die Leihe von Telefonen. 1921 folgte die Einführung einer Anschlussgebühr sowie einer Grundgebühr. Zeitgleich fiel die volle Berechnung eines kompletten Zeittakts zu Gunsten eines Minutentakts weg. Das Jahr 1924 brachte mit der Einführung von Staffeltarifen eine weitere Neuerung. Diese Staffeltarife wurden im Jahr 1954 erweitert, nachdem die Telefonkunden ab dem Jahr zuvor einen verbilligten Nachttarif nutzen konnten. In den 1960er Jahren (kurzfristig testweise) und ab 1970er Jahren gab es die Einführung einer Zweiteilung des Nachttarifs, der in der Kernzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) Mondscheintarif genannt wurde. Eine echte Flatrate für Telefongebühren im Festnetz wurde in Deutschland erst im Jahr 2004 wieder eingeführt. Das geschah zeitgleich mit der Einführung einer Flatrate für VoIP-Gespräche.

Quelle: Fernsprechgesetze

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