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Tarifeinheitsgesetz beschlossene Sache

Das Tarifeinheitsgesetz scheint nun beschlossene Sache zu sein. Bei einer Plenarsitzung im Bundesrat hat man sich gestern für das Tarifeinheitsgesetz entschieden und es verabschiedet. Jetzt muss es nur noch Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und könnte bereits ab dem kommenden Monat gelten.

Was will das Tarifeinheitsgesetz bewirken?

Im Tarifeinheitsgesetz geht es darum, dass in großen Unternehmen Arbeitskämpfe von konkurrierenden Gewerkschaften unterbunden werden sollen. Zuletzt haben wir die Auswirkungen solcher Arbeitskämpfe bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa gesehen. Arbeitgeber verhandeln mit allen im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften, jede Gewerkschaft hat ein Streikrecht. Wenn in eine der Verhandlungen Ruhe eingekehrt ist und keine weiteren Arbeitskämpfe zu befürchten sind, geht der Kampf auf der anderen Seite weiter und auch hier drohen wieder Streiks.

Diesen Zustand sah die Regierung als unhaltbar an und beschloss nun das Tarifeinheitsgesetz. In diesem heißt es, dass nur der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft gilt, die die meisten Mitglieder im Unternehmen vorweisen kann.

Seit den Anfängen zur Diskussion über das Tarifeinheitsgesetz wird dieses kontrovers diskutiert. Kritiker sehen wenig Sinn darin, denn die Zahl der Streiks könne durch das Tarifeinheitsgesetz nicht reduziert werden.

Tarifeinheit nicht völlig neu

Dabei ist die Tarifeinheit als solches gar nicht so neu, sondern galt bis 2010 schon einmal. Damals war sie allerdings vom Bundesarbeitsgericht gekippt worden, so dass konkurrierende Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für die gleichen Berufsgruppen abschließen konnten.

Für die Gewerkschaften bedeutet Tarifeinheit vor allem eines: Sie müssen noch stärker als bisher um ihre Mitglieder buhlen, um die Macht im Unternehmen zu haben, über Tarifverträge zu verhandeln.

Quelle: LTO

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