Bis zum Jahr 2006 dürften die meisten Menschen wahrscheinlich den Namen
Wie geht es mit Lützerath und dem Kohleabbau weiter?
Die Zukunft der noch verbliebenen Einwohner ist derzeit ungewiss. Obwohl die Vorgehensweise gegen das sogenannte „Garzweiler-Urteil“ (Aktenzeichen 1 BvR 3139/08 beim Bundesverfassungsgericht) verstößt, erhielt der Energiekonzern RWE Power von der zuständigen Regierungsbehörde bereits eine vorzeitige Zuweisung für das umstrittene Gelände des Landwirts Eckhard Heukamp. Sein Eilantrag sowie die Eilanträge von zwei weiteren Betroffenen wurden vom Verwaltungsgericht Aachen abgeschmettert. Doch die drei Einwohner von Lützerath ließen sich davon nicht einschüchtern, sondern reichten Beschwerden beim OVG Münster ein. Sie sind bisher nicht entschieden. Das heißt, bisher haben die letzten Bewohner von Lützerath lediglich eine Schonfrist bis zum 7. Januar 2022 erreicht. Bis dahin soll das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Aachen fallen.
Zahlen und Fakten rund um den Kohleabbau und Lützerath
Es ist verständlich, dass RWE Power Interesse an einer schnellen Räumung des Örtchens hat. Schließlich liegt es inmitten eines bereits vorhandenen Tagebauareals, auf dem sich die Bagger bereits bis zum Ortsrand herangearbeitet haben. Dabei sind den „gefräßigen Monstern“ bereits mehrere Ortschaften zum Opfer gefallen. Dazu gehören Alt-Borschemich, Alt-Spengrath, Keyenberg, Holzweiler und Alt-Immerath. Allerdings stellt sich die Frage, ob nach den bereits beschlossenen Plänen zum Kohleausstieg immer noch Ortschaften für den Kohleabbau zwangsumgesiedelt werden müssen. Nach den offiziellen Angaben des Bundesumweltministeriums liefern Braunkohlekraftwerke 2021 noch 17,8 Gigawatt Leistung. Bereits im kommenden Jahr soll sie auf 15 Gigawatt zurückgefahren werden und am Ende des Jahrzehnts nur noch bei knapp 9 Gigawatt liegen.
Quelle: BVG, OVG Münster, Bundesumweltministerium, Greenpeace
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