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Streichung der Zuverdienstgrenzen für Frührentner geplant

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner streichen. Das geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf hervor, der auch bei den Liberalen Anklang findet.

Zuerst hat die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) darüber berichtet. Den Angaben zufolge soll das Vorhaben bereits in Kürze zusammen mit anderen sozialrechtlichen Änderungen vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Starre Regelungen bei Zuverdiensten

Bisher können Rentner und Rentnerinnen erst nach Erreichen der Altersgrenze für den Renteneintritt unbegrenzt nebenher arbeiten. Wenn allerdings ein vorzeitiger Renteneintritt vorliegt und nebenher gearbeitet wird, besteht die Gefahr, dass der Rentenanspruch gemindert wird oder gänzlich wegfällt.

Das betrifft auch Rentner und Rentnerinnen die nach langjähriger Versicherungszeit vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen. Von 2023 an wäre nach aktuell gültiger Gesetzeslage nur noch ein Nebenverdienst bis zu 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei.

FDP zeigt sich offen für Änderungen

Die „FAZ“ hat nun aus der Vorlage des Gesetzesentwurfs zitiert, dass „die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Renten“ ersatzlos entfallen soll. Demnach gäbe es nach Beschluss keine Beschränkungen mehr. Zudem sollen die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten erhöht werden – auf künftig 17.000 Euro pro Jahr.

Befürwortet wird der Vorstoß auch von Johannes Vogel, seines Zeichen FDP-Parlamentsgeschäftsführer. Er sprach von einem „wichtigen Durchbruch hin zu einer einfachen, unbürokratischen Lösung“. Zudem könne man es sich „nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten“. Demnach könnten Rentner auch nach Renteneintritt wieder mehr arbeiten, als sie ursprünglich geplant hatten. Schließlich sei der Vorschlag auch ein Schritt weg von der starren Altersgrenze, die heute nicht mehr zur Lebenswirklichkeit von Millionen Menschen passe.

Für die Jahre 2020 bis 2022 hatte die Regierung die Zuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf 46.000 Euro pro Jahr erhöht. Diese wäre mit dem Jahreswechsel ohne Gesetzesänderung wieder auf 6.300 Euro gesunken.

Quelle: AFP

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