Zuerst hat die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) darüber berichtet. Den Angaben zufolge soll das Vorhaben bereits in Kürze zusammen mit anderen sozialrechtlichen Änderungen vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Starre Regelungen bei Zuverdiensten
Bisher können Rentner und Rentnerinnen erst nach Erreichen der
Das betrifft auch Rentner und Rentnerinnen die nach langjähriger Versicherungszeit
FDP zeigt sich offen für Änderungen
Die „FAZ“ hat nun aus der Vorlage des Gesetzesentwurfs zitiert, dass „die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Renten“ ersatzlos entfallen soll. Demnach gäbe es nach Beschluss keine Beschränkungen mehr. Zudem sollen die
Befürwortet wird der Vorstoß auch von Johannes Vogel, seines Zeichen FDP-Parlamentsgeschäftsführer. Er sprach von einem „wichtigen Durchbruch hin zu einer einfachen, unbürokratischen Lösung“. Zudem könne man es sich „nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten“. Demnach könnten Rentner auch nach Renteneintritt wieder mehr arbeiten, als sie ursprünglich geplant hatten. Schließlich sei der Vorschlag auch ein Schritt weg von der
Für die Jahre 2020 bis 2022 hatte die Regierung die Zuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf 46.000 Euro pro Jahr erhöht. Diese wäre mit dem Jahreswechsel ohne Gesetzesänderung wieder auf 6.300 Euro gesunken.
Quelle: AFP
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