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Strafen für Sexualstraftäter werden deutlich schärfer

Wer sich zu sexuellen Übergriffen jeglicher Art hinreißen lässt, muss künftig mit deutlich härteren Strafen rechnen. Das ist Gesetzesänderungen zu entnehmen, die der Bundestag noch vor seiner Sommerpause diskutiert. Die Entwürfe 18/8210 und 18/8626 hielten die Vertreter des Ausschusses für Verbraucherschutz vor allem als Konsequenz nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016 für notwendig. Dabei sollen vor allem neue Tatbestände wie sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus mit ins deutsche Strafrecht aufgenommen werden. Hier sind auch Änderungen des Aufenthaltsrechts für Ausländer angedacht, bei dem Kritiker jedoch jetzt schon anmerken, dass diese nicht verfassungskonform sein könnten.

Was bedeutet die neue „Nein heißt Nein“-Regel?

Bisher wurden nur die Übergriffe bestraft, bei denen sich die Täter über eine körperliche Gegenwehr der Opfer hinwegsetzen mussten. Die Konsequenz dessen war, dass viele Taten ungeahndet blieben, bei denen die Opfer aufgrund äußerer Umstände keine Gegenwehr geleistet hatten. Das traf vor allem auf Fälle der Überrumpelung zu sowie auf Fälle, in denen die Opfer beispielsweise aus Angst oder aus Rücksicht vor den Kindern keinen körperlichen Widerstand leisten konnten. Diese Lücke soll durch den „Nein heißt Nein“-Grundsatz geschlossen werden. Als Vergewaltigung sollen künftig auch solche Fälle gewertet werden, bei denen die Opfer eindeutige verbale Ansagen gemacht haben, dass sie mit dem Täter keinen Sex haben wollen. Das heißt, dass nach der Etablierung der neuen Paragrafen im Strafrecht ein „Nein“ oder ein „Hör auf“ als Gegenwehr ausreicht.

Sexuelle Belästigung findet ebenfalls den Weg ins Strafrecht

Bisher galten Übergriffe, bei denen die Opfer begrapscht oder gegen ihren Willen geküsst wurden, strafrechtlich maximal als Beleidigung. Nun wird ins Strafgesetzbuch der Paragraf 184i eingefügt, nach dem derartige Attacken als sexuelle Belästigung als Straftat geahndet werden können. Auch der Paragraf 184j zielt auf die strafrechtliche Verfolgung solcher Aktionen ab. Er enthält spezielle Regelungen für Fälle, bei denen diese Taten aus einer Gruppe heraus begangen werden. Interessant daran ist, dass hier nicht nur der Täter selbst bestraft werden kann, sondern Strafen auch für diejenigen angekündigt werden, die als Teil einer solchen Gruppe die sexuelle Belästigung dulden und nicht dagegen einschreiten.

Quelle: bundestag.de

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