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Steuerrecht: Freibeträge für Behinderte sollen steigen

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Mit dem sogenannten Behinderten-Pauschbetraggesetz sollen die Freibeträge für Behinderte erhöht und zusätzliche Behindertenfreibeträge eingeführt werden. Inzwischen sind erste Details bekannt.

Das Kabinett der Bundesregierung hat dem neuen Behinderten-Pauschbetraggesetz bereits zugestimmt. Es fehlt lediglich noch die Zustimmung des Bundesrats und diese gilt als reine Formsache. Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung dürfen sich deshalb auf steuerliche Erleichterungen ab dem 1. Januar 2021 freuen.

Wie sollen die neuen Behindertenfreibeträge aussehen?

Der beschlossene Referentenentwurf sieht im Paragrafen 33b des Einkommenssteuergesetzes eine Änderung vor, die vor allem für Menschen mit einem niedrigen Grad der Behinderung interessant ist. Steuervorteile gibt es danach bereits am einen festgestellten GdB von 20. Der jährliche Steuerfreibetrag liegt bei dieser Einstufung bei 384 Euro. Für alle anderen behinderten Menschen bringt das Gesetz eine deutliche Erhöhung der Behindertenfreibeträge. Bei einem GdB von 30 wird ein Freibetrag von 620 Euro gewährt. Beträgt der GdB 50, liegt der Behindertenpauschbetrag künftig bei 1140 Euro und bei einem GdB von 100 gilt ein steuerlicher Freibetrag von 2840 Euro. Für blinde Menschen und Behinderte mit dem Merkzeichen „H“ verdoppelt sich der Pauschbetrag von derzeit 3700 Euro auf 7400 Euro ab dem Jahr 2021.
Außerdem sieht der beschlossene und nur noch vom Bundesrat zu ratifizierende Gesetzesentwurf die Einführung eines neuen Behindertenpauschbetrags vor. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag für die aufgrund einer Behinderung erhöhten Fahrtkosten. Wer einen GdB von 80 oder einen GdB von 70 in Kombination mit dem Merkzeichen „G“ hat, erhält auf Antrag künftig einen Zusatzfreibetrag von 900 Euro. Die Zuerkennung der Merkzeichen „aG“ und „H“ bringen einen zusätzlichen Freibetrag von 4500 Euro. In allen Fällen handelt es sich um steuerliche Pauschbeträge, für deren Ausnutzung kein Nachweis tatsächlich entstandener Kosten erforderlich ist.

Warum ist die Erhöhung der Behindertenpauschbeträge notwendig?

Angesichts der Ausfälle bei den Steuereinnahmen durch die Coronakrise scheinen Erhöhungen der Steuerfreibeträge keine kluge Entscheidung zu sein. Insgesamt zieht das neue Behinderten-Pauschbetraggesetz allein im Jahr 2021 beim Bund, den Ländern und Kommunen Einbußen bei den Steuereinnahmen in Höhe von 160 Millionen Euro nach sich. Beim Einsetzen der vollen Wirksamkeit im Jahr 2022 belaufen sich die Einbußen nach den Hochrechnungen auf 895 Millionen Euro. Die Ursache für diese Verzögerung ist die Tatsache, dass diese Pauschbeträge häufig erst in den Einkommenssteuererklärungen gelten gemacht werden.
Dass die Bundesregierung ein solches Gesetz trotz der Coronakrise beschließt, hat einen guten Grund. Die Anpassung der Behindertenpauschbeträge ist längst überfällig, denn sie wurden in den letzten Jahrzehnten im Gegensatz zu allen anderen Steuerfreibeträgen nur geringfügig verändert. Die bisherigen Erhöhungen werden nach Meinung des Sozialverbands Deutschland der Entwicklung der Preise im gleichen Zeitraum in keiner Weise gerecht. Deshalb wünschen sich die Interessensvertreter behinderter Menschen für die Zukunft eine planbare Dynamik der Freibeträge.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Sozialverband Deutschland

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