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Stellungnahme des BDZV und VDZ zum neuen EU-Leistungsschutzrecht

Die am 19. Juni 2018 von der EU präsentierten Neuregelungen zu einem einheitlichen Leistungsschutzrecht haben für massive Verunsicherungen und heftige Diskussionen gesorgt. Inzwischen liegt offizielle Stellungnahmen der Bundesverbände deutscher Zeitungsverleger und Zeitschriftenverleger vor.

Viele Menschen befürchten, dass sie nach dem neuen EU-Leistungsschutzrecht keine Links mehr setzen und keine Inhalte mehr über die Social Networks teilen können, ohne dabei ein erhebliches Risiko einzugehen. Doch auf sie haben es die Zeitungsverlage gar nicht abgesehen, von denen die Initiative für ein europaweit einheitliches Leistungsschutzrecht gestartet wurde.

EU-Leistungsschutzrecht soll für mehr Fairness sorgen

Das gemeinsame Statement des BDZV und VDZ zum EU-Leistungsschutzrecht verweist darauf, dass es Journalisten und Verlagen vorher fast unmöglich war, ihre Rechte gegen diejenigen durchzusetzen, die mit den von ihnen geschaffenen Inhalten gewerbliche Erlöse erzielen. Als konkretes Beispiel benennt die Stellungnahme die bisher erfolglosen Verhandlungen der der VG Media mit den Betreibern der großen Suchmaschinen, wobei Google sogar namentlich aufgeführt wird. Die VG Media möchte eine ähnliche Regelung erzielen, wie sie der GEMA nach einem jahrelang andauernden Streit für die von Google betriebene Plattform YouTube erreicht wurde. Google hatte sich dagegen bisher vehement gesträubt. Nun besteht die Möglichkeit, eine solche Regelung auch für journalistische Inhalte auf der Basis des EU-Leistungsschutzrechts zu erzielen.

Deutsche Verlage haben es auf Suchmaschinen und News-Aggregatoren abgesehen

Der von Alexander von Schmettow (BDZV) und Peter Klotzki (VDZ) vorgenommene Vergleich der für das neue EU-Leistungsschutzrecht ausgewerteten Möglichkeiten zeigt auf, worum es konkret geht. Dort ist vor allem die Begründung zur Frage interessant, weshalb das Verlegerrecht besser als eine sogenannte Vermutungsregelung ist. Eine Vermutungsregelung bringt nach der Meinung beider Verbände keinen ausreichenden Schutz für „die massenhafte Nutzung kleiner Teile (Snippets)“. Auch das ist eine sehr eindeutige Anspielung auf die Beschreibungen, die von den Suchmaschinen auf den Ergebnisseiten angezeigt werden. Sie wird untermauert dadurch, dass das gemeinsame Statement der Bundesverbände Deutscher Zeitungsverleger und Zeitschriftenverleger auf eine Studie der EU-Kommission verweist, nach welcher die Hälfte aller Internetnutzer die Websites der Zeitungen und Zeitschriften gar nicht mehr anklicken, weil sie die gesuchten Informationen bereits aus den Snippets in den Suchergebnissen bekommen haben.
Das Fazit daraus ist, dass die Verlage an den Einnahmen mitverdienen wollen, die Dritte mit ihren Inhalten erzielen. Die Verstärkung des Drucks auf die EU durch die Verlage dürfte vor allem aus den jüngsten Änderungen resultieren, die von Google in den Suchergebnissen vorgenommen wurden. Seit einigen Monaten können die Betreiber von Websites nicht mehr mit einem Plugin bestimmen, welche Beschreibung in den Suchergebnissen angezeigt werden, sondern die von Google verwendete Software allein stellt die dortigen Daten in Form von Ausschnitten aus den Inhalten der gelisteten Website zusammen. Damit wurde den Verlagen die Möglichkeit genommen, über eine eigene Beschreibung zu verhindern, dass die wichtigsten Informationen bereits in den Suchergebnissen angezeigt werden.

Quelle: BDZV

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