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Schluss mit Raubkopien – BSA hat „Fangprämie“ ausgesetzt

Wer künftig Programme ohne gültige Lizenzierung nutzt, der muss sich nicht vor den Herstellern der Software in Acht nehmen. Auch das eigene Umfeld könnte zum „Verräter“ werden, denn das BSA hat eine Prämie für diejenigen ausgesetzt, die verfolgbare Hinweise auf eine illegale Nutzung von Betriebssystemen und Softwarepaketen geben. Diese „Fangprämie“ für Raubkopierer kann im Einzelfall bis zu 10.000 Euro betragen. Allerdings gibt es die Prämie nur dann, wenn Unternehmen der Arbeit mit Raubkopien überführt werden. In Social Networks hat die Aussetzung der „Fangprämie“ zu einer heftigen Protestwelle gesorgt.

Wieso hat sich die BSA zur Ausschreibung der „Fangprämie“ entschlossen?

In einer Presseerklärung gibt der Chef der für Europa zuständige Chef der BSA, Georg Hermesleben, an, dass in Deutschland rund 25 Prozent der gewerblich verwendeten Softwarepakete nicht über die notwendige Lizenzierung verfügen. Den Entwicklern und Anbietern der betroffenen Software gehen damit erhebliche Umsätze und Gewinne verloren. Die Anwender der nicht lizenzierten Software machen sich des Straftatsbestands der Urheberechtsverletzung schuldig, was einen Anspruch auf Schadenersatz auf Seiten der geschädigten Unternehmen nach sich zieht. Von der Höhe der im Einzelfall entstehenden Schadenersatzansprüche ist auch die Höhe der „Fangprämie“ für Raubkopierer abhängig. Fällig sind immer zehn Prozent des geltend gemachten Schadenersatzes. Die angegebenen 10.000 Euro stellen die Höchstsumme dar, die als Prämie im Einzelfall gezahlt werden kann. Wer die Nutzung von Raubkopien durch Unternehmen meldet, kann sich darauf verlassen, dass die BSA die Daten des Anzeigeerstatters geheim hält.

Die „Fangprämie“ der BSA ist in anderen Ländern längst üblich

Dass auch Tippgeber aus Deutschland die „Fangprämie“ der BSA kassieren können, ist neu. Die Prämie für die Anzeige der Nutzung nicht ordnungsgemäß lizenzierter Software gibt es schon länger. Bisher durften sich beispielsweise Tippgeber aus Tschechien, den Niederlanden sowie aus Großbritannien und den USA über eine nette Belohnung freuen. In diesen Ländern hat die BSA mit der „Fangprämie“ für Raubkopierer gute Erfahrungen gemacht. Einerseits konnten deutlich mehr Unternehmen der Urheberrechtsverletzung überführt werden und andererseits ist der Anteil der gewerblichen Nutzung unlizenzierter Software signifikant gesunken.

Was sollte man über die BSA wissen?

Das Kürzel BSA steht für die „Business Software Alliance“, die im Jahr 1988 ins Leben gerufen wurde. Die BSA ist ein Interessenverband, in dem sich sämtliche namhaften Softwarehersteller vereinigt haben. Dazu gehören neben Microsoft und Apple beispielsweise auch Adobe und Symantec. Auf der Liste der Mitglieder aus Deutschland finden sich SAP, AttachmateWRQ sowie O&O Software, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Hauptaufgabe der BSA ist es, Unternehmen zu verfolgen, die nicht lizenzierte Software nutzen. Das ist einer der Gründe, warum im gewerblichen Bereich immer öfter zu Open Source Software gegriffen wird. Private Anwender bleiben von den Aktivitäten der BSA bislang verschont.

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