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Sachsen öffnet Schulen und Kitas unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz

Male school teacher standing in an elementary school classroom with a group of school children

Die Schulöffnungen sind notwendig, um das von den Corona-Lockdowns gerissene Bildungsloch nicht noch mehr zu vergrößern.

Die Schulöffnung in Sachsen erfolgt ab der Woche nach Ostern 2021 unabhängig von der Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz bei den neu gemeldeten Fällen von COVID-19. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung der Landesregierung hervor und ist auch so in der neuen Corona-Schutz-Verordnung enthalten. Gleichzeitig erweiterte die Landesregierung die Möglichkeit zur Abmeldung der Kinder vom Präsenzunterricht durch die Eltern. Bisher war das nur für Primarschüler vorgesehen. Ab sofort ist die Abmeldung für Schüler aller Altersgruppen und Klassenstufen möglich. Allerdings weist die Landesregierung Sachsen in ihrer Mitteilung darauf hin, dass in diesem Fall nicht mit einer so umfangreichen Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer gerechnet werden darf, wie sie im Präsenzunterricht in den Schulen gegeben wird. Diesen Nachteil sollten Eltern von Schulkindern bei der Entscheidung über eine Abmeldung vom Präsenzunterricht unbedingt berücksichtigen.

Wie will Sachsen die inzidenzunabhängige Schulöffnung absichern?

Eine wichtige Maßnahme ist die Maskenpflicht im Unterricht. Sie gilt ab sofort für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse. Erlaubt sind nur noch medizinische Masken (OP-Masken) oder FFP2-Masken. Das Betreten des Schulgeländes ist auch bringenden und abholenden Eltern nur noch mit Maske gestattet. Die neue Regelung enthält keine Differenzierung bei der Quarantänepflicht hinsichtlich der Art der genutzten Maske bei positiven Coronatests in den Klassen oder bei den Lehrern. Eine solche Differenzierung wird Hinweisen von Eltern betroffener Kinder zufolge in einzelnen Schulen in Thüringen vorgenommen. Lediglich in den Pausen auf dem Schulhof wird die Maskenpflicht aufgehoben, sofern bei den Aufenthalten im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern garantiert ist. Zusätzlich wird die Anzahl der erforderlichen Corona-Schnelltests von einem pro Woche auf zwei Tests pro Woche verdoppelt. Lehrerinnen und Lehrer mussten sich schon bisher zwei Schnelltests pro Woche unterziehen. Dabei bleibt es auch nach den ab der Woche nach Ostern geltenden Regelungen.

Sachsen hat Regelungen in Kindertagesstätten noch einmal verschärft

Auch die Kinderkrippen und Kindergärten in Sachsen sollen ab April 2021 unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz geöffnet werden. Deshalb hielt die Landesregierung an dieser Stelle ebenfalls eine Verschärfung der Corona-Schutz-Regeln für erforderlich. Die Kinder dürfen von den Eltern ab sofort nur an den Zugangsstellen zum Außengelände gebracht und abgeholt werden. Wer als Elternteil das Kitagelände betreten will, muss eine ärztliche Bescheinigung über eine Infektionsfreiheit oder ein negatives Schnelltestergebnis vorweisen. Kritisch ist der Punkt zu sehen, dass diese Bescheinigung bis zu drei Tage alt sein darf. An dieser Stelle ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah mit Nachbesserungen der Schutzvorschriften zu rechnen.

Quelle: Landesregierung Sachsen

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