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Ostern 2021: Hoffnung auf Lockerungen ist geplatzt

Ampullen mit Blutproben

Der Corona-Lockdown geht weiter. Zu Ostern 2021 müssen die Menschen in Deutschland mit Einschränkungen leben, die es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben hat.

Nach einem zähen Ringen um das weitere Vorgehen in der Coronakrise gab es erst in den frühen Morgenstunden des 23. März 2021 ein Ergebnis. Es ist ein Schock für alle Menschen, die auf weitere Lockerungen gehofft hatten. Die Ministerpräsidenten der Länder haben zusammen mit der Bundeskanzlerin einen besonders harten Lockdown zu Ostern 2021 beschlossen. Damit reagieren sie auf den drastischen Anstieg der Zahl der neu gemeldeten Corona-Infizierten in den letzten Tagen sowie auf die Tatsache, dass auch die Diagrammkurve für die Zahl der mit Corona-Patienten belegten Krankenhausbetten ansteigt.

Was ist zu Ostern 2021 erlaubt und was nicht?

Für den 1. bis 5. April 2021 hat die Konferenz der Länderchefs Deutschland einen kompletten Shutdown verordnet. Dafür haben sie den 1. und den 3. April 2021 (Gründonnerstag und Ostersamstag) für das laufende Jahr zu Ruhetagen erklärt. Das heißt, an diesen beiden Tagen bleiben Unternehmen und Geschäfte geschlossen. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Bereiche wie beispielsweise das Medizinwesen und die Energiewirtschaft sowie für den Lebensmittelhandel. Zu „normalen“ Zeiten gelten Ausnahmen auch für die Gastronomie. Das ist zu Osten 2021 ebenfalls anders. Von Gründonnerstag bis Ostermontag werden bundesweit auch die Ausnahmen für die Außengastronomie außer Kraft gesetzt, die in den nächsten Tagen in einigen Regionen zumindest eine teilweise Öffnung der gastronomischen Einrichtungen erlaubt hätten. Zu Ostern dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Jugendliche erst ab 15 Jahre mitzählen. In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es, dass Paare als ein Haushalt gerechnet werden. Bei einer großzügigen Interpretation gelten dann auch nicht dauerhaft zusammenlebende Paare als ein Haushalt.

Warum bietet sich ein harter Lockdown über Ostern förmlich an?

An dieser Stelle kommen die Regelungen rund um sogenannte „stille Tage“ ins Spiel. Dabei handelt es sich um Tage, an denen abhängig von den jeweiligen Regelungen der Bundesländer ohnehin Beschränkungen gelten. Dazu zählen auf jeden Fall der Karfreitag sowie der Karsamstag und der Ostersonntag. In einigen Bundesländern unterliegt auch der Gründonnerstag diesen Regelungen. An „stillen Tagen“ gilt beispielsweise ein Verbot, Tanzveranstaltungen durchzuführen. Regional gilt ein Verbot für private Feiern außerhalb des eigenen Wohnbereichs. Auch Demonstrationen dürfen an „stillen Tagen“ nicht stattfinden. Ausnahmen gelten üblicherweise für die Gottesdienste aller Glaubensgemeinschaften, denn Ostern gehört zu den höchsten kirchlichen Feiertagen, weil am Ostersonntag die „Auferstehung des Herrn“ gefeiert wird. Die Gottesdienste zu Ostern haben für christlich-gläubige Menschen eine besonders große Bedeutung. Ostern 2021 sollen sich die Glaubensgemeinschaften auf virtuelle Gottesdienste beschränken.

Quelle: Bundesregierung

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