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Sachsen: Bewerbungen für geförderte Ärzte-Weiterbildungen ab sofort möglich

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Wer sich für eine medizinische Weiterbildung zu bestimmten Arten von Fachärzten entscheidet, kann in Sachsen von umfangreichen Förderungen profitieren.

Die Förderungen für fachärztliche Weiterbildungen in Sachsen wurden von der Kassenärztlichen Landesvereinigung kurzfristig kräftig aufgestockt. Es ist eine Maßnahme zur Bekämpfung des Fachärztemangels, der sich in den nächsten Jahren ansonsten weiter verschärfen wird. Ein Grund dafür ist, dass viele Fachärztinnen und Fachärzte altersmäßig kurz vor der Pensionierung stehen. Sorgt die Kassenärztliche Vereinigung nicht rechtzeitig für entsprechenden Nachwuchs, droht vielen Facharztpraxen die Schließung.

Wie hoch ist in Sachsen die Förderung für Facharzt-Weiterbildungen?

Die höchsten Förderbeträge gibt es für künftige Allgemeinmediziner/-innen sowie einige ausgewählte fachärztliche Richtungen. Praxen, die sich für die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung stellen, müssen für die Unterstützung lediglich den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung tragen, denn die aktuell erhöhten Förderungen belaufen sich auf 5400 Euro je Monat (Vollzeit). In einigen Regionen können die Subventionen sogar noch höher ausfallen. In Regionen, in denen eine Unterversorgung droht, gibt es einen Zuschlag von monatlich 250 Euro. Wurde für die Region oder die Stadt bereits eine Unterversorgung offiziell festgestellt, beläuft sich der Zuschlag auf monatlich 500 Euro. Für medizinische Fachrichtungen, die nicht in der Liste der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die erhöhten Förderbeträge aufgeführt sind, können auf Antrag Förderungen in Höhe von 2700 Euro pro Monat gewährt werden. Diese Summe ist auch dann möglich, wenn das für die erhöhten Förderungen ermittelte Kontingent vollständig ausgeschöpft ist. Die Fördergelder gibt es lediglich auf Antrag und ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Ausgezahlt werden sie an die ausbildenden Praxen, deren Inhaber/-innen dazu verpflichtet sind, die erhaltenen Förderungen in voller Höhe an die künftigen Mediziner/-innen weiterzureichen.

Welche fachärztlichen Richtungen werden in Sachsen verstärkt gefördert?

Die grundsätzliche Pflicht zur Förderung der Ärzteausbildung im Bereich Allgemeinmedizin resultiert aus dem Paragrafen 75a des SGB V. Doch Sachsen hat mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine zusätzliche Vereinbarung abgeschlossen, die auch die verstärkte Förderung einiger fachärztlicher Richtungen beinhaltet. Dazu gehören in Sachsen nach der offiziellen Liste der Kassenärztlichen Landesvereinigung die Augenheilkunde, die Kinder- und Jugendheilkunde sowie die Neurologie und Psychiatrie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Auch künftige Haut- und HNO-Mediziner/-innen können von der erhöhten Förderung profitieren. Hinzu kommen Sprachheilkundler/-innen, Fachärzte für Phoniatrie und Geschlechtskrankheiten.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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