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Roaming-Gebühren für Handynutzung im Ausland bleiben

Nach den ursprünglichen Planen der Europäischen Kommission sollten im Juli 2016 die Zusatzgebühren für Auslandstelefonate, auch Roaming-Gebühren genannt, vollständig abschaffen. Bei den Verbrauchern war die Freude groß, als diese Pläne angekündigt wurden. Nun folgt die Ernüchterung: Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass große Teile der Roaming-Gebühren bleiben sollen. Das ist einem Bericht der BILD-Zeitung zu entnehmen, die sich auf ein Geheimpapier beruft, das am 27. April 2015 vom Europäischen Rat verfasst wurde. Die Aktienkurse einiger großer europäischer Mobilfunkanbieter machten an der Börse daraufhin einen „Freudensprung“.

Auf welche Roaming-Gebühren müssen Sie sich einstellen?

Bei Telefonaten, die vom Handy im Ausland geführt werden, sollen nach den aktuellen Plänen der EU nur fünfzig Minuten zu den Kosten abgerechnet werden, die die Nutzer auch für Inlandstelefonate zahlen. Danach werden Roaming-Gebühren von 19 Cent pro Minute für den Anrufer und fünf Cent für den Angerufenen fällig. Eine ähnliche Volumenregelung soll es auch bei den Roaming-Gebühren für SMS geben. Die ersten fünfzig SMS werden mit dem Inlandstarif in Rechnung gestellt. Für jede darüber hinausgehende SMS müssen im Ausland sechs Cent als Roaming-Gebühren bezahlt werden.

Mobiler Zugriff aufs Internet bleibt im Ausland teuer

Auch der Zugriff auf Internet mit dem Smartphone oder Tablet vom Ausland aus ist von den Teilen der Roaming-Gebühren betroffen, die nach dem jetzigen Willen der Europäischen Kommission erhalten bleiben sollen. Hier liegt die Grenze beim Volumen, das nach Inlandstarif abgerechnet wird, bei 100 Megabyte pro Jahr und Rufnummer. Jedes zusätzlich verbrauchte Megabyte kostet die Handy- und Tabletbesitzer im Ausland den Inlandstarif plus 20 Cent Roaming-Gebühr.

Ab wann greifen die neuen Roaming-Gebühren?

Die Volumenregelungen greifen ab Sommer 2016 und sorgen jetzt schon für heftige Kritik. Zu den Kritikern gehört auch Viviane Reding, die früher selbst als EU-Kommissarin tätig war. Sie bezeichnete die aktuellen Pläne zu den Roaming-Gebühren als eine „Schande, die einen Volksaufstand nach sich ziehen“ müsste. Mit den erhaltenen Teilen der Roaming-Gebühren will die EU-Kommission ganz offensichtlich die großen Telekommunikationsunternehmen schonen, die von Beginn an gegen die ursprünglichen Pläne zur gänzlichen Abschaffung der Roaming-Gebühren protestiert hatten.

Quelle: n-tv

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