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Puma oder Pudel – das ist hier die Frage? Urteil I ZR 59/13

Thomas Horn, ein Designer aus Hamburg, sorgt derzeit für Aufsehen. Er hat einen Pudel entworfen, der auf T-Shirts prangt und damit an das Logo des Sportartikelherstellers Puma erinnert. Mit diesen T-Shirts hat Horn den Zorn des großen Herstellers auf sich gezogen und man zog vor Gericht. Am Donnerstag konnte sich Puma, der Sportartikelhersteller aus dem fränkischen Herzogenaurach, vor dem Bundesgerichtshof erneut durchsetzen. Die BGH-Richter entschieden mit Urteil I ZR 59/13, dass Thomas Horn den springenden Pudel nicht als eigene Marke eintragen lassen dürfe. Das Eigentumsrecht des bereits am Markt etablierten Markeninhabers wiegt in diesem Fall höher als die Kunstfreiheit des Designers, so die Richter.

Der 62-jährige Designer aus Hamburg gab nach der Urteilsverkündung bekannt, dass er sich damit nicht abfinden werde. Der Deutschen Presseagentur gegenüber erklärte er, er werde weiter klagen, bis zum Bundesverfassungsgericht oder sogar den Europäischen Gerichtshof. Er kann nicht nachvollziehen, dass er als Künstler keinen Schutz für sein Werk erhalten könne.

Urteil I ZR 59/13: Verbraucher verbinden Pudel mit Puma

Neil Narriman, der Leiter der Puma-Markenabteilung, lenkte ein, dass Horn sein Werk durchaus publizieren dürfe, zum Beispiel in Satire-Zeitschriften. Allerdings dürfe er keine T-Shirts mehr mit dem Logo verkaufen. Sollte er dies dennoch tun, so werde Puma wegen Markenverletzung gegen Horn vorgehen.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher erklärte das Urteil damit, dass der Wortbeginn von Puma und Pudel identisch sei. Auch der Schrifttyp von Horns Design erinnert an das Puma-Logo. Ebenfalls stimmt die Körperhaltung der springenden Tiere überein. Natürlich gibt es Unterschiede bei der Silhouette der beiden springenden Tiere, dennoch würden Verbraucher eine „gedankliche Verknüpfung“ mit dem Puma-Logo herstellen.

Axel Rinkler, der Anwalt von Thomas Horn, räumt diese Ähnlichkeiten ein. Er erklärt, es sei ja gerade Sinn und Zweck einer Persiflage, an bereits bestehende Werke zu erinnern. Er gibt an, dass man sich mit dem springenden Pudel über den springenden Puma ähnlich wie ein Kabarettist lustig machen würde und fragt provokant nach, ob es sich bei dem Urteil um ein Parodieverbot handele.

Quelle: Handelsblatt

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