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Paragraf 103 StGB soll abgeschafft werden

Im Paragrafen 103 des deutschen Strafgesetzbuchs ist das Delikt der sogenannten Majestätsbeleidigung erfasst. In den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet diese strafrechtliche Regelung im Zusammenhang mit dem Schmähgedicht, in welchem Jan Böhmermann die Eigenheiten des türkischen Staatsoberhaupts Recep Tayyip Erdogan aufs Korn nahm. Inzwischen wurde das Verfahren eingestellt, aber den Paragrafen gibt es immer noch. Am 25. Januar 2017 wurde nun ein Gesetzesentwurf beschlossen, nach welchem der Tatbestand der Majestätsbeleidigung aus dem deutschen Strafrecht zu Jahresbeginn 2018 gestrichen werden soll. Allerdings muss zuvor noch der Bundesrat zustimmen.

Was besagt der Paragraf 103 StGB?

Momentan droht der Paragraf 103 StGB für den Fall der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder der Beleidigung eines ausländischen Regierungsmitglieds, welches sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und höchstens fünf Jahren an. Dieses Strafmaß gilt auch für Beleidigungen, die gegen Mitglieder der diplomatischen Vertretungen anderer Länder im Inland ausgesprochen werden. Erfolgen diese Beleidigungen öffentlich, wie es bei Jan Böhmermanns Schmähgedicht der Fall war, kann außerdem die öffentliche Bekanntmachung der Strafe angeordnet werden. Das ergibt sich aus dem im Paragrafen 103 StGB enthaltenen Verweis auf die Möglichkeit der Anwendung der Regelungen aus dem Paragrafen 200 des Strafgesetzbuchs.

Warum soll der Paragraf 103 außer Kraft gesetzt werden?

Letztendlich stellt der Tatbestand der Majestätsbeleidigung eine Ungleichbehandlung dar, die sich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz der Bundesrepublik nicht vereinbaren lässt. Für Beleidigungen anderer Personen kann nach den aktuellen Regelungen lediglich eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Außerdem lässt der dafür anzuwendende Paragraf 185 StGB als Mindeststrafe eine Geldstrafe zu. Ergänzend hält der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas den Tatbestand der Majestätsbeleidigung für nicht mehr zeitgemäß. Eine Abschaffung des Paragrafen 103 StGB würde nach sich ziehen, dass ab Jahresbeginn 2018 auch die Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern und Diplomaten nach den Regelungen des Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs geahndet wird. Damit verlieren sie ihre derzeit noch vorhandene Sonderstellung im Strafrecht.

Quelle: StGB, bundesregierung.de

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