Im Paragrafen 103 des deutschen Strafgesetzbuchs ist das Delikt der sogenannten Majestätsbeleidigung erfasst. In den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet diese...
Im Paragrafen 103 des deutschen Strafgesetzbuchs ist das Delikt der sogenannten Majestätsbeleidigung erfasst. In den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet diese...