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OECD: Internationale Regelungen zur Unternehmenssteuer

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Die OECD arbeitet an neuen Regelungen zur Unternehmenssteuer für Firmen im globalen Maßstab. Bei den Verhandlungen war gerade eben ein entscheidenden Erfolg zu verzeichnen.

Am 1. Juli 2021 einigten sich 130 Saaten auf ein neues 2-Säulen-Programm bei der Unternehmenssteuer. Dabei handelt es sich um die Mitglieder des insgesamt 139 Länder umfassenden OECD/G20 Inclusive Framework, denen auch Deutschland angehört. Die detaillierten Regelungen zur Realisierung der Einführung einer international gültigen Mindeststeuer sollen nach dem aktuellen Terminplan bis spätestens Ende Oktober 2021 vorgelegt werden. Nach dem offiziellen Statement der OECD tritt die erste Stufe bereits zu Jahresbeginn 2023 in Kraft.

Was sieht das 2-Säulen-Programm der OECD zur Unternehmenssteuer vor?

Die Zielstellung ist es, die von international tätigen Großkonzernen erhobene Unternehmenssteuer gerechter zu verteilen. Davon sind vor allem Unternehmen aus der digitalen Branche betroffen. Nach den neuen Regeln kassieren die Unternehmenssteuer künftig nicht nur die Länder, in denen diese Firmen ihren Hauptsitz oder Niederlassungen haben. Ein Großteil der Steuern wird nach dem am 1. Juli 2021 verabschiedeten Plan an die Länder gehen, in denen diese Unternehmen ihre Leistungen erbringen. Dabei soll es keine Rolle mehr spielen, ob sie dort Niederlassungen betreiben oder nicht. Das heißt, die Rechte zur Erhebung der Unternehmenssteuer werden auf die Länder verlagert, deren Bewohner die Dienstleistungen und Waren bezahlen und die Gewinne tatsächlich erwirtschaftet werden. Die OECD-Experten gehen davon aus, dass das Volumen der so erzielten Umschichtung bereits zu Beginn bei über 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr beträgt. Die zweite Säule besteht in einem global geltenden Mindestsatz der Unternehmenssteuer von 15 Prozent. Aktuellen Hochrechnungen zufolge ergeben sich daraus weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen aus der Unternehmenssteuer.

Warum kommt die Reform der Unternehmenssteuer gerade jetzt?

Die Einigung der 130 Länder erfolgte auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Viele Länder mussten sich hoch verschulden, um die Krise zu bewältigen und ihren Bewohnern und Unternehmen eine grundlegende Absicherung mit staatlichen Hilfen zu gewähren. Mit dem Ende der Lockdowns in vielen Ländern ist die Coronakrise noch nicht zu Ende. Niemand weiß, welche Virusvarianten sich noch entwickeln und welche Maßnahmen die Ausbreitung der Delta-Variante erfordert. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus der Unternehmenssteuer haben die Länder mehr finanziellen Spielraum auch bei der Rückführung ihrer seit Beginn der Coronakrise gemachten Schulden. Auch der Aufbau und die Optimierung der Infrastrukturen wird von den umgelagerten und zusätzlich erhobenen Unternehmenssteuern profitieren.

Quelle: OECD

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