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Neuwagen: Diese technischen Ausstattungen sind ab heute Pflicht

Wer sich einen Neuwagen zulegt, findet darin allerlei technische Highlights, die bis vor wenigen Jahren nur gegen deutlichen Mehrpreis zu haben waren. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Neuwagen, die ab heute (01. November 2014) zugelassen werden, zwei grundlegende Techniken mit an Bord haben müssen:

  1. Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS)
  2. Das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP)

Neuwagen, die nicht über diese beiden Ausstattungsmerkmale verfügen, können ab dem 01. November 2014 nicht mehr zugelassen werden. Zwar bieten die neuen Techniken eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr, allerdings können sie für den Verbraucher finanziell zum Problem werden.

Für welche Fahrzeuge greift die ESP- und RDKS-Pflicht?

Die RDKS-Pflicht gilt für alle Neuwagen der Klasse M1. Dazu zählen PKW und Wohnmobile, die ab dem November 2014 die Erstzulassung erhalten. Die ESP-Pflicht gilt für alle Neuwagen der Klassen M, N und O. Dazu zählen neben PKW auch Lastwagen, Anhänger und Busse. Dies schreibt die EU-Verordnung 661/2009 aus dem Juli 2009 vor. Es gibt aktuell nur noch extrem wenige Ausnahmen von diesen Verpflichtungen.

So funktioniert das automatische Reifendruckkontrollsystem

Bei den automatischen Reifendruckkontrollsystemen müssen wir zunächst zwischen zwei Varianten unterscheiden: Den direkt und indirekt messenden Systemen. Erstere statten jeden einzelnen Reifen mit Sensoren aus. Diese messen den Reifendruck und die Temperatur und geben die Daten per Funk an das Fahrzeug weiter. In der Regel erhält der Fahrer die Messdaten angezeigt, sollte der Reifendruck zu niedrig sein, erfolgt eine Warnung.

Die indirekt messenden Systeme arbeiten mit den Sensoren des Antiblockiersystems (ABS). Außerdem greifen sie auf die Sensoren des Schleuderschutzes (ESP) zu. Veränderungen des Reifendrucks werden anhand der Raddrehzahl gemessen. Der Nachteil hierbei: Diese Systeme müssen entsprechend programmiert werden, um ihnen die korrekte Reifendrehzahl bei intaktem Reifendruck mitzuteilen. Die indirekt messenden Systeme sind dabei keine Neuheit mehr, sondern wurden erstmals bereits Mitte der 1990er Jahre eingeführt.

So funktioniert das Elektronische Stabilitätsprogramm

Das Elektronische Stabilitätsprogramm hat das Ziel, das Ausbrechen des Fahrzeugs zu vermeiden. Muss beispielsweise ein hartes Ausweichmanöver durchgeführt werden, werden einzelne Räder gezielt abgebremst, um dieses Ausbrechen zu vermeiden. Dieses Programm ist den meisten Autofahrern schon seit 1997 ein Begriff, als der erste Elchtest mit der Mercedes-A-Klasse durchgeführt wurde. Damals war der Wagen der A-Klasse nicht nur ausgebrochen, sondern sogar umgekippt. In der Folge stattete Mercedes alle Fahrzeuge der A-Klasse serienmäßig mit ESP aus.

In der S-Klasse von Mercedes war das ESP allerdings schon seit 1995 eingebaut worden. Damit war Mercedes der erste Hersteller, der den Schleuderschutz einsetzte. Übrigens: Die Bezeichnung ESP stammt von Mercedes. Andere Hersteller bezeichnen den Schleuderschutz als DSC, VSC oder DSTC.

Bringen die neuen Pflichten Vorteile für den Verbraucher?

Ja und nein: Viele Händler saßen noch auf Neuwagen ohne Erstzulassung und ohne diese Systeme. Wenn diese sich nicht einfach nachrüsten lassen, wurden sie als Tageszulassung mit einer Erstzulassung vor dem 01.11.2014 versehen. Dadurch dürften auf den Höfen der Autohändler aktuell viele Tageszulassungen mit null Kilometern Laufleistung stehen, die deutlich günstiger als klassische Neuwagen zu haben sind.

Verbraucher mit Gebrauchtwagen müssen sich allerdings keine Sorgen machen. Selbst wenn eine Ummeldung der Fahrzeuge nach dem heutigen Stichtag nötig wird, gibt es keine Probleme, wenn die Fahrzeuge noch nicht über die entsprechenden Systeme verfügen. Es zählt einzig und allein der Tag der Erstzulassung für die Pflicht.

Der Nachteil durch die neuen Verpflichtungen für Neuwagen besteht allerdings in möglicherweise höheren Anschaffungskosten. Allerdings sind die meisten Fahrzeuge schon heute mit ESP ausgestattet. Lediglich im Bereich der Kleinwagen sind diese Systeme bei den Basismodellen aufpreispflichtig. Die Mehrkosten für diese Modelle dürften sich demnach ab heute auf 300 bis 500 Euro belaufen. Diese gelten aber nur für das ESP-System. Beim RDKS-System werden indirekt messende Systeme meistens eingebaut sein. Soll ein direkt messendes System nachgerüstet werden, müssen die Verbraucher mit 250 bis 300 Euro für die Sensoren und rund 50 Euro zusätzlich für die Programmierung und den Einbau rechnen. Diese Kosten fallen dann zusätzlich nochmals für die Winterräder an, wenn sie mit den Sensoren nachgerüstet werden müssen.

Neue Systeme machen den Straßenverkehr sicherer

Die Pflicht zu den neuen Systemen wird vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) mehrheitlich begrüßt. Auf den Autobahnen finden sich viele Reifenteile. Dass die Reifen zu heiß werden und die Lauffläche sich dann ablöst, es sogar zum Platzen der Reifen kommen kann, führen Experten wie Welf Stankowitz vom DVR auf einen zu geringen Reifendruck zurück. Auch wirkt dieser sich negativ auf den Bremsweg der Fahrzeuge und die Fahrstabilität insgesamt aus.

Das ESP-System ist dagegen schon sehr lange im Einsatz und so sind hier gesicherte Erkenntnisse zur höheren Verkehrssicherheit gewährleistet. Unfälle können durch das System verhindert, zumindest aber deren Folgen abgemildert werden. Damit wird auch diese Verpflichtung sehr begrüßt.

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