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Neue Pflegereform soll beschlossen werden

Die Reform zur Pflege in Deutschland ist ein schwieriger Bereich, an dem sich schon zahlreiche Politiker versucht haben. Den Anfang machte Ulla Schmidt, deren eingesetzte Expertenkommission und die daraus entstehenden Empfehlungen jedoch schnell in der untersten Schublade des neuen Gesundheitsministers landeten. Zu teuer, war die lapidare Aussage dazu. Daniel Bahr setzte ebenfalls eine Kommission ein, kurz vor der Wahl 2013. Auch deren Empfehlungen wurden aber nicht mehr umgesetzt. Jetzt versucht sich Hermann Gröhe an einer Reform der Pflegeversicherung in Deutschland. Er gibt an, dass das bisherige System mit den drei Pflegestufen sehr starr sei. Es bewerte lediglich den Zeitaufwand, den die Pflegekraft für die Hilfe beim Essen, Waschen, Anziehen usw. aufbringen muss.

In der Konsequenz bedeutet dies: Sind Patienten körperlich fit, leiden jedoch unter Demenz, stehen ihnen bisher keine oder nur sehr geringe Leistungen zu. Sie fallen schlicht und ergreifend durch das Raster der drei großen Pflegestufen. Auch die bisherigen Reformen, die etwa die Pflegestufe 0 speziell für Demenzkranke eingeführt haben, haben an dem Grundproblem laut Gröhe nur wenig geändert.

Fünf Pflegegrade statt vier Pflegestufen

Deshalb will Hermann Gröhe jetzt fünf Pflegegrade einführen statt der vier Pflegestufen. Ziel ist es, dem individuellen Pflegebedarf des Einzelnen besser gerecht werden zu können. Gröhe begründet dies damit, dass ein älterer Mensch, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, eben einfach eine andere Pflege benötigt als der Demenzkranke.

Das neue System wurde übrigens vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bereits in Modellprojekten getestet. Dabei soll nicht mehr die Zeit gemessen werden, die für die Pflege aufgewendet wird, sondern es soll vielmehr eine Bewertung stattfinden, wie stark der Einzelne in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei kommen physische und psychische Aspekte gleichermaßen zum Tragen. Insgesamt erhofft sich Gröhe, dass bis zu einer halben Million mehr Menschen als bisher dadurch Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können.

Steigende Pflegekosten sind angedacht

Dass solch eine Reform mit hohen Kosten einhergeht, dürfte sich von selbst erklären. Nachdem der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bereits 2015 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen ist, soll er 2017 nochmals um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch würden dem System insgesamt fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stehen, was einer Steigerung des Leistungsvolumens um 20 Prozent entspricht – ein Wert, der in der Vergangenheit in noch keinem sozialen Sicherungssystem vorhanden war.

Die Pflegebedürftigen sollen mit der Neuregelung der Pflegeversicherung neu eingestuft werden. Die Einstufungen sollen laut Gröhe aber nie zum Nachteil des Patienten ausfallen. Stattdessen sollen die Ansprüche nur nach oben hin angepasst werden, auch wenn eine Neubewertung eigentlich eine geringere Leistung ergeben würde. Bereits ab dem kommenden Jahr soll das neue Gesetz greifen und Betroffene können schon jetzt einen Antrag stellen. Allerdings sollen die fünf Pflegegrade flächendeckend erst 2017 eingeführt werden.

Rolf Höfert vom Deutschen Pflegeverband kritisiert jedoch, dass 2017 noch mehr Menschen als heute pflegebedürftig seien. Daher müsse jetzt bereits ein Pflegestärkungsgesetz 3 für 2018 realisiert werden.

Quelle: Tagesschau

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