Mit dem aktuellen Urteil wird die
Wie kam das Urteil des Landgerichts Berlin zur Miethöhe zustande?
In der ersten Instanz war die Gehag mit ihrem Mieterhöhungsbegehren als Verlierer aus dem Rennen gegangen. Deshalb zog sie vor das Landgericht. Dort behaupteten deren Anwälte, dass sich im Mietspiegel Berlin keine geeigneten Vergleichswerte für die betroffene Wohnung finden würden. Deshalb hatte sich die Gehag bei ihrer Forderung auf ein Gutachten berufen. Das Landgericht verwarf die Entscheidung der ersten Instanz mit der Folge, dass die Gehag für die Wohnung in Zehlendorf deutlich mehr Miete verlangen darf, als nach dem Mietspiegel möglich wäre. Der Deutsche Mieterbund hat bereits herbe Kritik an dem Urteil geäußert. Ulrich Ropertz bezeichnete das Urteil in einem Statement gegenüber dem Nachrichtensender n-tv wörtlich als „fatal“. Der Deutsche Mieterbund hofft, dass von dem Urteil des Landgerichts Berlin keine Vorbildwirkung ausgeht. Falls das passiert, gehen alle Bemühungen der Regierung zur Begrenzung der Mieterhöhungen ins Leere.
Aktuell drohen auch kräftige Erhöhungen der Betriebskosten
Das ist einer Pressemitteilung des Deutschen Mieterbunds zu entnehmen. Die Nachricht ist interessant für alle Mieter, die ihre Betriebskostenabrechnung 2018 noch nicht erhalten haben. Für Objekte, die mit Öl beheizt werden, fallen die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 14 Prozent höher aus. Mieter von Wohnungen mit gasbetriebenen Heizungen dürfen sich dagegen auf eine Kostensenkung um durchschnittlich sechs Prozent freuen. Auch die Kosten für Fernwärme fallen in den Betriebskostenabrechnungen für 2018 um rund drei Prozent niedriger als in der vorherigen Abrechnung aus. Der Grund für die Reduzierungen ist die überdurchschnittlich hohe Temperatur im Jahr 2018 auch in den Monaten, in denen sonst intensiv geheizt werden muss. Hätte es die hohen Temperaturen nicht gegeben, würden bei allen Heizungsarten Kostensteigerungen zu Buche schlagen. Die größte Last hätten die Mieter und Besitzer von Objekten mit Ölheizungen zu tragen, denn der Ölpreis erhöhte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 21 Prozent.
Quelle: Deutscher Mieterbund, Landgericht Berlin
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