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Neue Gesetze für Kassen im Handel und der Gastronomie

In einem Antrag an den Bundestag hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, dass die Anforderungen an die in der Gastronomie und im Handel verwendeten Kassensysteme verschärft werden sollen. Durch die derzeit noch bestehenden Möglichkeiten der Manipulation gehen dem Fiskus alljährlich gewaltige Summen bei der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer verloren. Die Fraktion beruft sich bei dem Antrag auf eine Gesetzesänderung auch auf Hinweise, die der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2003 gegeben hatte. Sie fordern deshalb die Einschränkung auf manipulationssichere Kassen und eine Anhebung der Grenze für die sofortige Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter, kurz GWG, auf 1.000 Euro.

Finanzminister Wolfgang Schäuble reagierte sofort

In dem Antrag nannte die Fraktion eine Summe von bis zu zehn Milliarden Euro, die dem Fiskus alljährlich allein bei der Umsatzsteuer durch die Manipulationen an den Kassen verloren gehen. Diese Zahl wurde von Wolfgang Schäuble nicht bestätigt. Er verwies darauf, dass es aktuell keine verlässlichen Schätzungen der daraus resultierenden Steuerverluste gibt. Beim Finanzministerium wurde jedoch bereits ein Entwurf zur Änderung der bestehenden Gesetze erarbeitet, mit dem durch höhere Anforderungen an die Kassensysteme dieser Mangel beseitigt werden soll. Danach sollen alle Kassensysteme in Deutschland bis zum Jahr 2019 manipulationssicher gemacht werden.

Was bedeutet ein solches Gesetz für die Händler?

Händler und Gastronomen müssen bestehende Systeme mit einem Sicherheitsmodul nachrüsten. Dieses kooperiert über eine spezielle Schnittstelle mit der Software der Kassensysteme. Für die Händler und Gastronomen bedeutet das Zusatzkosten, die sich bundesweit auf insgesamt bis zu 500 Millionen Euro belaufen werden. In vielen Fällen müssen die Gastronomen und Händler dafür neue Kassen kaufen. Die dafür anfallenden Kosten sollen nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen sofort als Ausgaben geltend gemacht werden. Ob das Bundesfinanzministerium der dafür notwendigen Anhebung der GWG-Grenze zustimmt, ist derzeit noch unklar. Fest steht jedoch schon, dass die Möglichkeiten der steuerlichen Nachprüfungen bei Händlern und Gastronomen im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung erweitert werden sollen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 18/7879

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