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Negativzinsen im Focus der Kritik der Verbraucherschützer

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen prangert derzeit die von einigen Banken auch für private Kunden erhobenen Negativzinsen an. Das geht aus einem Pressestatement der Vorsitzenden des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, am 18. Februar 2015 hervor. Dort bezeichnet er die aktuelle Praxis bei den Zinsen an einigen Stellen als „rechtlich unzulässig“, wobei er aber eine klare Differenzierung zwischen Altverträgen und Neuverträgen vornimmt.

Wann dürfen Banken einen Negativzins erheben?

Die rechtliche Unzulässigkeit der Strafzinsen sieht Klaus Müller bei den bestehenden Verträgen. Bei Neuverträgen verstößt ein Negativzins nach seiner Ansicht nicht gegen das geltende Recht. Allerdings dürfen solche Konten dann auch nicht als Sparkonten deklariert werden, denn das wäre nach dem Wettbewerbsrecht eine irreführende Werbung. Der Chef der Verbraucherschutzzentralen betonte allerdings auch, dass die Negativzinsen „ökonomischen Unsinn“ darstellen. Sie lassen sich nicht allein durch die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank begründen, denn die Banken beziehen ihre Einnahmen nicht allein aus den dort getätigten Einlagen. Den Schwerpunkt stellen gewerbliche und private Kredite dar. An dieser Stelle kassieren die Banken noch kräftig ab. Das bedeutet, dass es von der individuellen Geschäftsstrategie der einzelnen Banken abhängt, ob und in welchem Maße sich die Negativzinsen der EZB bei ihnen auswirken.

Was hat überhaupt zu dieser Diskussion um die Strafzinsen geführt?

Im Juni 2014 ging die EZB mit ihren Zinsen erstmals in ihrer Geschichte in den negativen Bereich. Dadurch sollte eine Motivation für die Banken geschaffen werden, ihre Gelder als Kredite an die Kunden auszureichen. Das Ziel war eine Ankurbelung der Konjunktur, was angesichts der aktuellen Zahlen aus Deutschland auch erreicht werden dürfte. Derzeit verwalten die Banken in Deutschland nach den Statistiken des Bundesverbands der Verbraucherschutzzentralen Spareinlagen in Höhe von fast 1,8 Billionen Euro. Knapp eine Billion Euro wurde von den Kunden auf Tagesgeldkonten und Girokonten angelegt. Zu den ersten Banken, die auch für private Kunden auf den Giro- und Tagesgeldkonten Strafzinsen einführten gehörte die Skatbank Altenburg, ein Tochterunternehmen der Volks- und Raiffeisenbanken.

Quelle: Focus

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