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Mindestlohn künftig auch für Häftlinge?

Die Einführung des Mindestlohns zu Jahresbeginn gehört zu den Gesetzen, über die in der breiten Masse derzeit am meisten diskutiert wird. Nun kommen erste Forderungen auf, dass der Mindestlohn künftig auch für die Arbeit gezahlt werden soll, die von den Strafgefangenen in deutschen Gefängnissen ausgeführt wird. Die Forderung wurde von einem Verein namens „Gefangenen-Gewerkschaft“ aufgemacht. Den derzeitigen Lohn von neun bis 15 Euro pro Tag halten sie für pure Ausbeutung.

Was sollte man über die „Gefangenen-Gewerkschaft“ wissen?

Der Verein entstand im späten Frühjahr 2014 in der Justizvollzugsanstalt in Berlin-Tegel. Als Gründer zählt Oliver Rast, der sich selbst dazu bekennt, ein Linksradikaler zu sein. Er gab in Statements gegenüber der Presse an, dass die „Gefangenen-Gewerkschaft“ mittlerweile rund 400 Mitglieder besitzt. Mehr als sechzig Mitglieder kommen aus einer JVA in Nordrhein-Westfalen. Sie sind in einer Druckerei beschäftigt. Der Sprecher der „Gefangenen-Gewerkschaft“, André Schmitz, fordert nun, dass sie künftig den Mindestlohn erhalten und für die Zeit der Beschäftigung auch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Obwohl es eine gesetzlich verbriefte Arbeitspflicht für die Gefängnisinsassen gibt, geht André Schmitz keiner Arbeit nach. Er leitet das aus seinem Strafurteil ab, das lediglich einen Freiheitsentzug vorsieht. Die Verpflichtung, im Knast arbeiten zu müssen, sei darin nicht enthalten, gab er in einem Pressestatement an.

Warum diese Forderungen rein logisch keinen Sinn machen?

Die Leiterin der betroffenen Justizvollzugsanstalt in Willich, Beate Peters, führt die Forderungen nach dem Mindestlohn mit einigen sehr logischen Argumenten ad absurdum. Die Gefangenen haben freie Unterkunft sowie Verpflegung und bekommen medizinische Betreuung. All das kostet den Staat pro Tag 116 Euro pro Tag. Diese Leistungen, die Beate Peters wörtlich als „Rundum-sorglos-Paket“ bezeichnet, sollten bei der Vergütung der Häftlinge dagegen gerechnet werden. Das ist allein schon deshalb logisch, weil jeder in Freiheit tätige Arbeitnehmer dafür auch bezahlen muss. Diese Kosten werden von den erbrachten Leistungen der Häftlinge nicht gedeckt. Beate Peters sieht dabei auch die Pluspunkte der Arbeitspflicht, denn diese ist ein unverzichtbares Element bei der Resozialisierung der Gefangenen.

Quelle: Focus

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