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Millionenfache Kfz-Kennzeichen-Erfassung in Bayern ist rechtens

Der Freistaat Bayern erfasst Monat für Monat acht Millionen Kfz-Kennzeichen und gleicht diese mit den eigenen Datenbeständen ab. Schon seit 2006 werden sowohl mobile als auch stationäre Geräte ein, um die Kennzeichen zu erfassen und abzugleichen. Insbesondere vor den Fußballspielen werden die Kennzeichen mit mobilen Geräten erfasst.

50.000 bis 60.000 Treffer werden beim Datenabgleich erzielt, bei genauerem Hinsehen bleiben aber nur 500 bis 600 Treffer monatlich übrig. Diese Überwachung sehen Bürger ungern. Ein Mann aus Bayern hatte jetzt gegen die automatische Erfassung und den anschließenden Abgleich seines Kennzeichens geklagt.

Kfz-Kennzeichen dürfen erfasst werden

Er hatte sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung angegriffen gesehen. Die Richter des 6. Senats am Bundesverwaltungsgericht gaben der Klage jedoch nicht statt. Unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 7.13 gaben sie an, dass ein Erfassen des Kfz-Kennzeichens und die anschließende Überprüfung ohne Treffer keinen Eingriff in dieses Recht darstelle. Die Daten bleiben bei dem in Bayern angewendeten Verfahren anonym. So lässt sich auch kein Rückschluss auf die betroffenen Personen ziehen.

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich der Kläger enttäuscht. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa gab er an, das Urteil jetzt noch einmal prüfen zu wollen. Bei Bedarf werde er auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, hieß es weiter.

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