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Luftverkehrssteuer beschäftigt Verfassungsrichter

Über die Luftverkehrssteuer ärgern sich viele Menschen. Dazu zählen nicht nur die Passagiere, für die sich die Flugkosten dadurch erheblich verteuert haben. Einige Flughafenbetreiber sehen die Luftverkehrssteuer als erhebliche Belastung gegenüber den Mitbewerber aus dem benachbarten Ausland an und wollen jetzt prüfen lassen, ob diese Steuer sich überhaupt mit der Verfassung in Übereinklang bringen lässt.

Die Vorgeschichte des Verfahrens zur Luftverkehrssteuer

Klageführer bei den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Rechtsstreit zur Luftverkehrssteuer sind die Betreiber des Flughafens Hahn in Rheinland-Pfalz. Der rheinland-pfälzische Innenminister bezeichnete die Luftverkehrsteuer noch vor dem Start der Verhandlungen als „ungerecht“. Er begründete dies damit, dass der Flughafen Hahn durch die Einführung der deutschen Luftverkehrssteuer rund 15 Prozent des bisherigen Fluggastaufkommens an den Airport Eindhoven in den Niederlanden verloren hat. Dort wurde insgesamt eine Steigerung des Passagieraufkommens von 57 Prozent seit der Einführung der Luftverkehrssteuer verzeichnet. Das sei ein Grund, warum die Betreiber des Flughafens Hahn mittlerweile Verluste von rund 5,5 Millionen Euro pro Jahr in den Bilanzen ausweisen.

Wie hoch sind die Belastungen durch die Luftverkehrssteuer?

Die Luftverkehrssteuer wurde in Deutschland im Jahr 2011 eingeführt. Die Höhe ist abhängig von der Strecke, die der jeweilige Passagier bei seinem Flug zurücklegen möchte. Dabei werden aktuell drei Kategorien angewendet. Für Kurzstreckenflüge werden 7,50 Euro für den Einfachflug erhoben. 23,43 sind für Flüge auf mittleren Strecken und 42,18 Euro für Langstreckenflüge zu entrichten. Zur Kurzstrecke zählen alle mittel-, nord- und westeuropäischen Länder sowie der Nordosten von Afrika. Die restliche Nordhälfte Afrikas sowie die südosteuropäischen Länder werden der Mittelstrecke zugeordnet. Alle anderen Ziele werden bei der Luftverkehrssteuer als Langstreckenflüge behandelt. Dem Staatshaushalt fließt pro Jahr aus der Luftverkehrssteuer ein Betrag von rund einer Milliarde Euro zu.

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