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Linke fordern mehr Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Forderung nach intensiveren Kontrollmaßnahmen zur tatsächlichen Zahlung der Löhne nach dem Mindestlohngesetzes geht aus einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke an die Bundesregierung hervor.

Die Notwendigkeit der stärkeren Kontrolle leiten sie aus Zahlen ab, die von der Bundesregierung auf eine vorherige Anfrage hin geliefert wurden. Danach steigt die Zahl der Betriebe an, gegen die nach Kontrollen Verfahren wegen der Nichteinhaltung der Regelungen im Mindestlohngesetz eingeleitet wurden. Im Jahr 2015 wurden in 1,6 Prozent der Arbeitgeberprüfungen Ordnungswidrigkeitsverfahren notwendig. Im Jahr 2016 stieg dieser Anteil auf 4,1 Prozent und im Jahr 2017 auf 4,8 Prozent. Spitzenreiter bei der Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren im Jahr 2018 sind Nordrhein-Westfalen (609), Bayern (407), Baden-Württemberg (289) und Sachsen (200).

Anzahl der Prüfungen zum Mindestlohn ist in vielen Bundesländern rückläufig

Das zeigen Zahlen, die von Fachbereit Finanzkontrolle und Schwarzarbeit der Zollverwaltung stammen. Besonders dramatisch ist der Rückgang der durchgeführten Kontrollen zum Mindestlohn in Bremen. Von 2018 sank dort die Zahl der Kontrollen auf ein Drittel des Wertes aus dem Jahr 2014. In Bayern wurden 2018 mit 9.160 Kontrollen 4.365 Prüfungen weniger als im Jahr 2014 durchgeführt. In Sachsen sank im Vergleichszeitraum die Anzahl der Mindestlohnkontrollen um 897. In Hessen lag der Rückgang bei rund 700 Kontrollen. Weitere Bundesländer mit dramatischen Rückgängen bei den Checks zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sind Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ein Bundesland fällt allerdings in der Zahlenreihe der Zollverwaltung positiv auf. In Sachsen-Anhalt wurde die Zahl der Mindestlohnprüfungen im Vergleichszeitraum fast verdoppelt.

Woraus resultieren diese Trends bei den Mindestlohnkontrollen?

Der Fachkräftemangel zeigt sich mittlerweile auch bei den Bundesbehörden sehr deutlich. Die Zollverwaltung verzeichnet bereits über Jahre hinweg einen erheblichen Personalmangel. Das bestätigen die Berichte des Bundesrechnungshofs. Schon im Jahr 2017 konnten rund 2.850 offene Stellen beim Zoll nicht besetzt werden. Die Lage spitzte sich im Jahr 2018 weiter zu. Zum Jahresende verzeichnete der Zoll bereits mehr als 4.200 offene Stellen, für die keine geeigneten Bewerber gefunden werden konnten. Das heißt, die Chancen stehen derzeit schlecht, dass die geplante Aufstockung des Zollpersonals um 900 Stellen im Jahr 2019 umsetzbar ist.

Quelle: Bundesdrucksachen 19/8315 und 19/9573

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