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Kultusminister schaffen Wartezeitquote für Medizinstudium ab

Bisher konnten Medizinstudenten bei den Hochschulen damit punkten, dass sie jahrelang auf einen Studienplatz gewartet haben. Damit soll jetzt Schluss sein. Das haben die Kultusminister der Länder beschlossen.

Wie die Kultusminister entschieden haben, sollen Studienplätze für Medizin nicht mehr nach Wartezeit vergeben werden. Weiterhin sollen aber die Abiturnoten maßgeblich mit entscheidend darüber sein, ob ein Bewerber den Zugang zum Studium der Humanmedizin erhält oder nicht. So sollen wenigstens 20 Prozent der Studienplätze in diesem Bereich an die Abiturbesten vergeben werden. Darauf einigten sich die Kultusminister jetzt auf der Kultusministerkonferenz (KMK) in Erfurt. Trotzdem ist die Entscheidung für die Länder nicht bindend.

Vergabe von Studienplätzen für Medizin teils verfassungswidrig

Nötig wurden die Beschlüsse deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht im Dezember letzten Jahres urteilte, dass die Verfahren zur Vergabe der Medizinstudienplätze zum Teil verfassungswidrig sind und dementsprechend bis Ende 2019 neu geregelt werden müssen.

Nach dem bisherigen Verfahren werden 20 Prozent der Studienplätze an Bewerber mit einer Abiturnote zwischen 1,0 und 1,2 vergeben. Weitere 20 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit (14 bis 15 Semester) vergeben. Die verbleibenden 60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen in einem eigenen Auswahlverfahren verteilen. Die Abiturnote spielt dabei in der Regel ebenfalls eine wichtige Rolle.

Weiter forderten die Richter aus Karlsruhe, dass die Abiturnoten der einzelnen Länder vergleichbar sein müssten. Die Kultusminister haben dafür jetzt einen Ausgleichsmechanismus beschlossen. Dieser soll übergangsweise greifen, bis die Vergleichbarkeit der Abiturnoten auf politischem Wege hergestellt wurde.

Weitere Kriterien für Vergabe von Medizinstudienplätzen geplant

Wie aus der KMK ebenfalls hervorging, sollen künftig noch zwei weitere „eignungsbasierte“ Kriterien bei der Vergabe der Studienplätze für Medizin greifen. Allerdings soll erst im Laufe des Jahres geklärt werden, welche das sind und welches Gewicht sie im Vergabeverfahren erhalten sollen.

Möglich wäre etwa eine „Talentquote“. Hier könnten laut Katharina Fegebank, Wissenschaftssenatorin von Hamburg, Faktoren, wie Sozialkompetenz oder Berufserfahrung gehören, die eine besondere Eignung für das Medizinstudium zeigen. Trotzdem wolle man den Langzeitanwärtern auf einen Studienplatz Rechnung tragen. Dafür wolle man prüfen, ob die Qualifikationen, die während der Wartezeit erworben werden, unter Umständen in anderen Quoten berücksichtigt werden können.

Quelle: dpa

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