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Wie wird der Numerus Clausus aktuell gehandhabt?
Eigentlich dienen die Regelungen der Umsetzung der Rechte auf Bildung, die sich aus dem Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ergeben. Danach müssen Ansprüche an die „formale“ Qualifikation für den Zugang zu Hochschulen und Universitäten erfüllt werden. Das heißt, theoretisch könnte sich jeder Mensch mit Abitur für ein Hochschulstudium einschreiben. Dabei sind einige Studienrichtungen stärker nachgefragt als andere Fächer. Außerdem werden einige Studiengänge nur von bestimmten Universitäten angeboten. Die Folge ist ein Nachfrageüberhang.
Dort greift der Numerus Clausus regulierend ein. Über ihn werden seit den Reformen im Jahr 2004 zwanzig Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben. Ein weiteres Fünftel der Interessenten für bestimmte Studiengänge muss eine Wartezeit absolvieren. 60 Prozent der Studienplätze sollen über Eignungstests vergeben werden. Doch dabei ist vielen Hochschulen und Universitäten der Aufwand zu hoch, weshalb als einziges Kriterium häufig der Notendurchschnitt des Abiturs herangezogen wird.
Was sollte sich bei der Studienzulassung ändern?
Das brachte Jan Thiemann, der als Experte für das Centrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh arbeitet, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk auf den Punkt. Er ist der festen Überzeugung, dass nicht der Gesamtdurchschnitt gewertet werden sollte. Stattdessen befürwortet er eine stärkere Gewichtung der Noten in den für das jeweilige Studium relevanten Fächern. Spezifische Eignungstest für die Vergabe der Studienplätze hält er nach wie vor für den besten Weg, obwohl der Aufwand bei der Bewerberauswahl durch die Universitäten und Hochschulen dadurch steigen würde.
Quelle: Deutschlandfunk, Grundgesetz,
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