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Kommt die Meisterpflicht zurück?

Selbstständige brauchen seit 2004 in einigen Berufen keinen Meisterbrief mehr. Das gilt etwa für Fliesenleger oder Orgelbauer. Doch jetzt soll eine Arbeitsgruppe der großen Koalition darüber beraten, ob die Meisterpflicht nicht für bestimmte Berufe doch wieder zurückkommen sollte.

Carsten Linnemann, Unionsfraktionsvize, und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol teilten in Berlin mit, dass in einigen Berufen die Meisterpflicht zurückkommen könne. Dies könnte den Fliesenleger ebenso wie den Raumausstatter betreffen. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht, wolle man ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umsetzen.

Was spricht für den Meisterbrief?

Eine Begründung für die Wiedereinführung der Meisterpflicht liefern die beiden Politiker auch gleich mit. Ihrer Meinung nach ist „der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft“. Beide Politiker wollen einer entsprechenden Arbeitsgruppe vorschlagen, die Meisterpflicht für insgesamt zwölf Gewerke wieder einzuführen.

Betroffen wären demnach die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, die Schilder- und Lichtreklamehersteller, die Parkettleger und Rollladen- und Sonnenschutztechniker, sowie die Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Ausnahmen soll es für bestehende Betriebe geben, die aktuell nicht der Meisterpflicht unterliegen. Sie sollen Bestandsschutz erhalten und ihre Gewerke auch weiterhin selbstständig ausüben dürfen.

Handwerker begrüßen die Pläne

In insgesamt 50 Berufsgruppen war 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden. Die Regierung wollte damit damals erreichen, dass vor allem leichtere Tätigkeiten für Selbstständige realisierbar wären. Allerdings drängt der Zentralverband des Handwerks schon seit langem auf die Rückkehr zur Meisterpflicht. Der Handwerkspräsident Peter Wollseifer hat in diesem Zusammenhang schon mehrfach vor Marktverzerrungen gewarnt.

Linnemann und Bartol fordern auch die Berücksichtigung von Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts. Schließlich sei es ihr Ziel, „mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch bessere Ausbildung“ zu schaffen.

Schon im Februar hatte sich der Bundesrat für eine Rückkehr zur Meisterpflicht ausgesprochen. Zugrunde lag ein entsprechender Antrag aus Bayern. In diesem bat man die Regierung, den verpflichtenden Meisterbrief in allen Handwerkern wieder einzuführen. Dabei sei darauf zu achten, dass die Meisterpflicht fachlich geboten und europarechtlich möglich sei.

Quelle: dpa

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