Nach Meinung der Grünen soll ein
Bundesregierung steht verpflichtendem Tierhaltungskennzeichen skeptisch gegenüber
Auf nationaler Ebene wäre ein solches Gesetz durchaus möglich. Allerdings gibt es Probleme, ein verpflichtendes Tierhaltungskennzeichen der Produkte für den deutschen Markt auch auf europäischer Ebene durchzusetzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft befürchtet einen Konflikt mit dem Artikel 36 des EU-Vertrags. Diese Meinung teilen Juristen allerdings nicht. Deutschland musste lediglich garantieren, dass auch Tierhalterbetriebe aus dem europäischen Ausland eine entsprechende Zertifizierung beantragen können. Damit sollen Wettbewerbsnachteile innerhalb der Europäischen Union durch die Einführung verpflichtender Tierhaltungskennzeichen vermieden werden. Den daraus resultierenden Aufwand für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Tierzuchtbetriebe halten die Vertreter der Grünen-Fraktion im Bundestag für vertretbar. Sie verweisen außerdem in ihrem Antrag darauf, dass 80 Prozent aller deutschen Verbraucher großes Interesse an einer solchen Kennzeichnung haben.
Deklarationspflicht für Lebensmittel braucht weitere Ergänzungen
Im Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011 werden die Stoffe aufgelistet, die als potentielle Allergene einer speziellen Deklarierungspflicht unterliegen. Insgesamt führt die Anlage 14 verschiedene Allergene auf. Diese Liste müsste um einige Positionen erweitert werden, denn es gibt zahlreiche andere Stoffe, die ebenfalls Unverträglichkeiten auslösen können. Die EU-Verordnung lässt den Lebensmittelherstellern den Freiraum, den von solchen Unverträglichkeiten Betroffenen die Aussage zu verweigern, ob die dort nicht gelisteten Stoffe enthalten sind. Leider machen in Deutschland viele Lebensmittelhersteller davon auch Gebrauch. Sie speisen die Betroffenen mit der Aussage ab, dass niemand von ihnen über die Bestimmungen der EU-Verordnung 1169/2011 hinausgehende Angaben zu den verwendeten Rezepturen verlangen kann. Für die Betroffenen wird der Lebensmitteleinkauf dadurch zum puren „Lotteriespiel“, da sie nicht einschätzen können, ob die Stoffe, gegen die sie Unverträglichkeiten entwickelt haben, in den Produkten enthalten sind oder nicht.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/13070, EU-Verordnung 1169/2011
Weitere Meldungen
Smoothies bergen Gefahr
Verkaufsverbot für superscharfe Hot Chips
Billigsanierungen bringen den Schadstoff Bisphenol A ins Trinkwasser