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Klimaschutzpaket ist ein Tropfen auf den heißen Stein

Diese Meinung vertreten nicht nur engagierte Klimaschützer, sondern auch viele Politiker. Vor allem richtet sich die Kritik gegen die Höhe der neu einzuführenden CO2-Bepreisung.

Gerade einmal 10 Euro soll nach dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung zum Start im Jahr 2021 ein Zertifikat für eine Tonne CO2 kosten. Hier stellt sich bereits die Frage, warum die CO2-Bepreisung nicht bereits im Jahr 2020 greift. Bis zum Jahr 2025 soll die Strafabgabe für CO2 pro Tonne auf 35 Euro steigen. Dieser Preis wird für eine Motivation zur Einsparung von CO2 als viel zu niedrig eingeschätzt. Außerdem enthält das Klimaschutzpaket einen Passus, der Deutschland nach wie vor den Zukauf von Zertifikaten für CO2-Ausstoß aus dem Ausland erlaubt. Das heißt, die Urheber des Klimaschutzpakets gehen heute schon davon aus, dass Deutschland die für die europäischen Länder beschlossenen Zielwerte bei der Reduzierung des CO2-Ausstoßes nicht erreicht. Das ist ein „Armutszeugnis“ für ein so hoch entwickeltes Industrieland, wie es Deutschland ist.

Macht die Reduzierung der EEG-Umlage im Klimaschutzpaket Sinn?

Das neue Klimaschutzpaket enthält eine Regelung, nach der die EEG-Umlage für die Förderung der erneuerbaren Energien ab 2021 um 0,25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden soll. Ab 2022 entfallen 0,5 Cent pro Kilowattstunde und ab 2023 sind es sogar 0,625 Cent. Eine Verbilligung der Stromkosten senkt die Anreize für Sparmaßnahmen. Wäre es nicht sinnvoller, die Umlage in vollem Umfang zu erhalten und in Klimaschutzumlage umzubenennen? Zudem würden die Abgaben für den Klimaschutz verbrauchsabhängig erhoben, was die gerechteste Variante aller Lösungen darstellt. Ob sich das Ziel einer verstärkten Elektrifizierung im Verkehrs- und Transportwesen mit den minimalen Senkungen der EEG-Umlage erreichen lässt, ist ohnehin sehr fraglich. Mit einer Erhaltung und Umbenennung der Umlage stünden dagegen Gelder für gezielte Förderungen der Umstellung von konventionellen Antrieben auf elektrische Antriebe zur Verfügung.

Ist die Erhöhung der Entfernungspauschale der richtige Weg?

Steuerzahler mit langen Arbeitswegen dürfen sich ab 2021 auf eine höhere Steuerrückerstattung freuen. Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer von bisher 30 Cent auf dann 35 angehoben. Die Bundesregierung begründet das mit Mehraufwendungen beim Umstieg auf E-Autos durch die vielerorts noch fehlenden Ladeinfrastrukturen. Das Risiko der Erhöhung der Pendlerpauschale besteht darin, dass noch mehr Pendler auf das eigene Auto umsteigen, egal welche Art von Antrieb es besitzt. Im Interesse des Klimaschutzes wäre es der bessere Weg, stattdessen den ÖPNV zu bezuschussen. Derzeit halten hohe Ticketpreise die Pendler oftmals von der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ab.

Geplante Förderung des ÖPNV reicht nicht aus

Wären die Kosten für ÖPNV-Monatskarten oder Jahreskarten günstiger als die Fahrt mit dem eigenen Auto, wäre das ein wesentlich effizienterer Anreiz, das eigene Auto stehen zu lassen und stattdessen den umwelt- und klimafreundlicheren ÖPNV zu nutzen. Wer für kurze Strecken mit dem Bus oder der Straßenbahn weit mehr als zwei Euro zahlen muss, kommt aktuell bei der Fahrt mit dem eigenen Auto wesentlich besser weg, weil sie nur rund die Hälfte der Ticketpreise kostet. Der beste Anreiz wäre ein kostenloser innerstädtischer Nahverkehr. Aber die Bundesregierung will nach dem neuen Klimaschutzpaket lediglich rund eine Milliarde für den Ausbau des Schienenverkehrsnetzes bereitstellen. Die angekündigte Reduzierung der Mehrwertsteuer von aktuell 19 Prozent auf 7 Prozent ab dem Jahr 2020 reicht vor allem auf Kurzstrecken nicht für eine wirklich lukrative Verbilligung der ÖPNV-Tickets. Die Förderungen für 365-Euro-Jahrestickets ist ein deutlich besserer Ansatz. Allerdings will die Bundesregierung lediglich 10 Modellprojekte fördern, so dass nur ein kleiner Teil der Pendler davon profitieren kann.

Quelle: Bundesregierung, DPA, AFP

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