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Ist die deutsche Einlagensicherung durch EU-Pläne in Gefahr?

Europa möchte immer weiter zusammen wachsen, was sich quer durch alle Bereiche erstreckt. Viele Gesetze sind bereits harmonisiert worden. Nun hat die EU-Kommission die Einlagensicherung auf dem Plan stehen. Dazu wurde zu Wochenbeginn ein Gesetzesvorschlag präsentiert, der weit über die bisherige Praxis der Einlagensicherung in den EU-Ländern hinausgeht. Gegen diesen Gesetzesvorschlag hatte die Bundesregierung bereits im Vorfeld ihr Veto eingelegt, da es Bedenken gibt, dass die deutschen Sparer gegenüber der bisher in Deutschland geltenden Regelungen zur Einlagensicherung benachteiligt werden könnten.

Welche Art der Einlagensicherung schlägt die EU-Kommission vor?

Der Übergang zu einer europaweit einheitlichen Einlagensicherung soll in mehreren Stufen vollzogen werden. In der ersten Stufe, die nach den aktuellen Plänen von 2017 bis 2020 gelten wird, soll es ein Rückversicherungssystem geben, von dem die nationalen Systeme der Einlagensicherung ergänzt werden. Angedacht ist, dass die Kunden bei einer Bankeninsolvenz Summen von bis zu 100.000 Euro erstattet bekommen. Das Problem dabei ist allerdings, dass das Volumen des von den Banken selbst zu finanzierenden EU-Fonds bei der Insolvenz einer größeren Bank schnell überschritten werden könnte.

Was hat EDIS mit der Einlagensicherung zu tun?

Das Kürzel EDIS steht für „European Deposit Insurance Scheme“. Dabei handelt es sich um ein System, welches im Zuge der Harmonisierung der Einlagensicherung neu geschaffen und ebenfalls mit einem Fonds ausgestattet werden soll. Geplant ist eine gestaffelte Erhöhung der Einlagensicherung, die im Jahr 2024 ihr Maximum mit 100 Prozent erreichen soll. Zeitgleich will die EU-Kommission die Richtlinien mit den minimalen Anforderungen an die nationale Beaufsichtigung der Banken drastisch verschärfen.

Was die Bundesregierung an diesen Plänen kritisiert, ist die Tatsache, dass die Hälfte der EU-Länder zum jetzigen Zeitpunkt nicht über nationale Einlagensicherungssysteme verfügt. Dadurch ist das Risiko groß, dass die EU-Sicherungssysteme vollständig einspringen müssen, wenn es in den Ländern ohne Einlagensicherungssysteme zu Bankenpleiten kommt. Die in Deutschland ansässigen Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die ein eigenes Einlagensicherungssystem besitzen, sollen zwar im neuen EU-System keine Sonderrechte bekommen, aber auch nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.

Quelle: Deutsche Welle

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