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In Deutschland ist mehr Zivilcourage gefragt

Tagtäglich spielen sich in vielen deutschen Haushalten dramatische Szenen ab. Ursache ist häusliche Gewalt. Viele dieser Fälle könnten verhindert werden, wenn das Umfeld der Betroffenen etwas mehr Zivilcourage an den Tag legen würde.

In Deutschland wurden in den letzten beiden Jahren jeweils mehr als 130.000 Fälle bekannt, in denen es um häusliche Gewalt ging. Die traurige Nachricht ist, dass die Zahl der Fälle von Gewalt in der Partnerschaft kontinuierlich steigt. Das liegt aber auch daran, dass nee Arten von Gewalt in die Statistik einbezogen werden. In 83 Prozent der registrierten Fälle sind Frauen die Opfer. Bei der Bewertung dieser Zahlen muss ergänzend die Tatsache berücksichtigt werden, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt. Viele betroffene Männer und Frauen haben nicht den Mut, sich an die Polizei zu wenden oder sich an anderen Stellen Hilfe zu holen.

Was können von häuslicher Gewalt Betroffene tun?

Viele betroffene Männer und Frauen wenden sich aus purer Scham und Minderwertigkeitsgefühlen nicht an die Polizei. Andere Betroffene haben Angst, dass ihnen die Polizei nicht helfen kann. Sie sollten wissen, dass häusliche Gewalt und Gewalt in der Partnerschaft unter den Geltungsbereich des Paragrafen 223 des Strafgesetzbuchs fällt. Er gibt Strafen explizit auch für den Fall einer körperlichen Misshandlung an. Die Polizei hat die Möglichkeit, gegen die Täter einen sofortigen Platzverweis auszusprechen, das heißt, die Beamten können die Täter sogar aus ihrer eigenen Wohnung und dem eigenen Haus verbannen. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, unter Berufung auf den Paragrafen 1 des Gewaltschutzgesetzes die Verhängung eines Näherungs- und Kontaktverbots beim zuständigen Amtsgericht zu fordern. Solche Verbote können im Wege einer Einstweiligen Anordnung sehr schnell verhängt werden. Dafür ist es wichtig, das Ausmaß der erlittenen Verletzungen dokumentieren zu lassen. Dazu sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch die Ärzte in den Notaufnahmen verpflichtet.

Viele von Gewalt in der Partnerschaft Betroffene entwickeln eine Art Stockholm-Syndrom

Als Stockholm-Syndrom wird eine Veränderung der Haltung der Opfer gegenüber ihren Peinigern bezeichnet. Die Bezeichnung leitet sich aus dem Verhalten ab, welches bei zahlreichen Opfern einer Geiselnahme im Jahr 1973 in Stockholm beobachtet worden war. Dabei spielt eine Verzerrung der Wahrnehmung eine wichtige Rolle. Die Opfer von häuslicher Gewalt erleben häufig eine ähnliche Hilflosigkeit wie Entführungsopfer. Hinzu kommen die Gefühle, die sie für den oder die Täterin vor Beginn der Misshandlungen entwickelt haben. Die Hoffnung, die Lage könnte sich auch ohne aktive Maßnahmen bessern, nimmt beim Erdulden häuslicher Gewalt einen hohen Stellenwert ein. Selbst minimal positive Handlungen der Täter werden als „deutliches Anzeichen einer Änderung“ interpretiert. Gibt es trotz des Schweigens Hilfsangebote, lehnen die Betroffenen diese Unterstützung oft konsequent ab, selbst wenn sie aus ihrem eigenen familiären Umfeld kommen.

Was können Angehörige und Nachbarn bei häuslicher Gewalt tun?

Zuerst einmal sollte sich das Umfeld der Betroffenen der Tatsache darüber im Klaren sein, dass sie zur Hilfe verpflichtet sind. Das leitet sich im Umkehrschluss aus den Regelungen des Paragrafen 323c des Strafgesetzbuchs ab. Die Frage ist jedoch, wie eine solche Hilfe aussehen könnte und ob sie eventuell auch gegen den Willen der Opfer gestartet werden sollte. Die Opfer sind in ihrer Wahrnehmung und damit ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt. Hinzu kommt die Angst vor den Tätern. Deshalb gibt es viele Fälle, in denen vor allem die Nachbarn reagieren müssen. Wollen sie sich selbst keinen möglichen Attacken der Täter aussetzen, könnten sie (falls diese bekannt sind) beispielsweise die Hausärzte der Opfer anonym informieren. Manchmal reicht schon ein direktes Ansprechen der Probleme durch die Ärzte aus, dass die Betroffenen sich öffnen. Auch die Polizei kann (schriftlich) anonym informiert werden. Im Falle akuter Auseinandersetzungen sollten sich die Nachbarn auch nicht scheuen, sofort den Notruf der Polizei zu nutzen. Die Beamten geben in der Regel keine Auskunft, von wem sie alarmiert wurden.

Quelle: StGB, Gewaltschutzgesetz, BKA

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