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In der Diskothek bricht der Boden ein: Wer haftet?

Diese Frage stellen sich gerade 22 Betroffene, die sich auf Teneriffa beim Einbruch des Bodens der Tanzfläche der Diskothek „Butterfly Disco Pub“ in Playa de las Américas verletzt haben. Zwei der Opfer sollen nach den offiziellen Angaben sogar schwerverletzt sein. Die Opfer fielen mit dem Boden der Tanzfläche rund drei Meter in den Keller. Sie haben sich Knochenbrüche, Verstauchungen und heftige Prellungen zugezogen. Warum es zum Einsturz des Bodens kam, ist derzeit noch ungeklärt. Die lokale Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und checkt derzeit sowohl die technischen Aspekte des Gebäudes als auch die Frage, ob der Betreiber die auf Teneriffa vorgeschriebene Genehmigung zum Betrieb als Diskothek vorweisen kann.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

Deutsche Betroffene können – soweit vorhanden – ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Hier ist allerdings der lokale Geltungsbereich zu prüfen, wobei die Mehrheit der Policen für ganz Europa gilt. Teneriffa gehört zu Spanien. Ein Unfall dort fällt also unter die Leistungspflicht einer europaweit gültigen Unfallversicherung. Parallel stehen den Opfern Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber der Diskothek zu. Hier ist allerdings zu beachten, dass in Spanien eine kürzere Verjährungsfrist als in Deutschland gilt. Außerdem ist wissenswert, dass in Spanien Schadenersatzansprüche bei Körperverletzungen in der Regel mit Pauschalen reguliert werden. Betroffene sollten sich deshalb möglichst schnell an spezialisierte Rechtsanwälte wenden. Wer aufgrund eines geringen Einkommens den Anwalt selbst nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungskostenbeihilfe und Prozesskostenbeihilfe zu stellen.

Die Playa de las Américas ist ein beliebtes Urlaubsziel

Die Playa de las Américas gehört heute zu den größten Touristenzentren der spanischen Ferieninsel Teneriffa. Nach dem Beschluss der Kommunen Arona und Adeje aus dem Jahr 1966 sollte es eigentlich ein kleiner Ferienort werden, doch seine Entwicklung überholte selbst Puerti de la Cruz von der Bettenzahl schon nach wenigen Jahren. Einen weiteren Wachstumsschub gab es, nachdem der Flughafen Reina Sofia im Jahr 1978 in Betrieb genommen wurde. Zu den Attraktionen in Playa de las Américas gehört der Mini-Train, der als öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden kann. Die Destination ist sowohl bei Badeurlaubern als auch bei Surfern sehr beliebt. Ein Magnet für Freude des Partylebens ist der Stadtteil Las Veronicas.

Quelle: n-tv, Versicherungsrecht

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