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Ihre Rechte als Patient – Was Sie im Ernstfall tun können

Viele Menschen fühlen sich den Entscheidungen der Ärzte hilflos ausgeliefert, wenn beispielsweise notwendige Therapien, Medikamente oder Überweisungen zu Fachärzten verweigert werden. Doch sie haben Möglichkeiten, sich dagegen wehren zu können. Auch gegen die Aussage vieler – zugegebenermaßen durch Patientenfluten überlasteten – Ärzte, man könne „aus Kapazitätsgründen keine neuen Patienten annehmen“, lässt sich etwas tun, wenn man sich gezielt an die dafür zuständigen Stellen wendet.

Einen Termin bei einem Hausarzt oder Facharzt legal erzwingen

Wer bei sämtlichen in der Umgebung erreichbaren Haus- und Fachärzten vergeblich wegen eines Termins angefragt hat, sollte sich an die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslands wenden. Dann machen die dortigen Mitarbeiter für den betroffenen Patienten einen Termin. Vor allem im Bereich der Fachärzte für Augenheilkunde und für Orthopädie stoßen Patienten in ländlichen Gebieten und in Kleinstädten auf dieses Problem, welches sich inzwischen bis in die Großstädte hinein fortsetzt. Bevor man sich an die Kassenärztliche Vereinigung wendet, macht es jedoch Sinn, sich zu erkundigen, ob die Fachärzte Schmerzsprechstunden anbieten, die man auch ohne Termin nutzen kann. Allerdings sollte man dafür sehr viel Zeit mitbringen. Die Erfahrungen belegen, dass die Schmerzsprechstunden überfüllt sind. Wartezeiten zwischen zwei und sechs Stunden gehören hier in einigen Facharztpraxen zum normalen Bild.

Was tun, wenn der Hausarzt Überweisungen und Therapien verweigert?

Die Budgetierung hat dafür gesorgt, dass sich Patienten immer öfter darüber beklagen, dass wichtige Therapien nicht verordnet und Überweisungen zu Fachärzten verweigert werden. Dafür gibt es drei mögliche Anlaufpunkte. Der einfachste Weg ist, sich an die sozialmedizinischen Dienste der Krankenkassen zu wenden. Außerdem können Differenzen zwischen Ärzten und Patienten von der Deutschen Ärztekammer sowie von der Kassenärztlichen Vereinigung geklärt werden.

Der Ernstfall: Ihr Hausarzt hält sie für einen Simulanten

Konstruieren wir ein Beispiel: Sie sind nachweisbar krank und arbeitsunfähig und Ihr Hausarzt oder Facharzt gibt eine falsche Meldung an den Medizinischen Dienst Ihren Krankenkasse weiter, weil ihn bestehende Diagnosen anderer Ärzte nicht interessieren und er/sie Sie für einen Simulanten hält. Auch das müssen Sie nicht hinnehmen, denn es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren, wenn sie durch schriftliche Diagnosen beweisen können, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind.

In diesem Fall sollten Sie zur Vermeidung von Nachteilen zwei Wege parallel beschreiten. Die erste Maßnahme ist eine Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Als zweite Maßnahme empfiehlt sich ein Gang zu einem Anwalt für Sozialrecht, der bei Gericht sehr schnell eine Einstweilige Verfügung gegen Ihren Arzt erwirken kann. Das können Sie im Ernstfall beim Sozialgericht auch ohne die Hilfe eines Anwalts beantragen. Die Mitarbeiter der Gerichte müssen Sie beim Stellen eines Antrags auf eine Einstweilige Verfügung kostenlos unterstützen.

Fakt ist, dass dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arzt nachhaltig gestört ist. Die Suche nach einem anderen Hausarzt oder Facharzt wird deshalb unumgänglich. Dabei können Sie sich wiederum durch die Mitarbeiter der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung unterstützen lassen.

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