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Hunderte Verstöße gegen Mindestlohn aufgedeckt

Der Mindestlohn ist deutschlandweit gesetzlich festgeschrieben. Er liegt bei 8,84 Euro pro Stunde und muss auch von Unternehmen gezahlt werden, die an keinen Tarifvertrag gebunden sind. Jetzt hat der Zoll eine bundesweite Kontrolle durchgeführt – mit erschreckendem Ergebnis.

Die erste bundesweit durchgeführte Mindestlohn-Kontrolle zeigt, dass sich längst nicht alle Arbeitgeber an die gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze halten. Fast jedes zehnte kontrollierte Unternehmen wies Unregelmäßigkeiten auf, teilte der Zoll mit. 4.500 Geschäftsunterlagen wurden bei der groß angelegten Kontrolle gesichtet.

Einzelhandel, Gastronomie und Transportwesen standen im Fokus

Bereits seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn, der derzeit bei 8,84 Euro pro Stunde liegt. Branchen, wie das Bau- und Fleisch-, Reinigungs- und Gastgewerbe stehen seither immer wieder unter Verdacht, den Mindestlohn nicht zu zahlen. Deshalb legte man bei der jetzt durchgeführten Kontrolle besonderes Augenmerk auf Gaststätten, Hotels, den Einzelhandel, Friseure und Fahrer im Speditions-, Taxi-, Paket- und Transportgewerbe.

Insgesamt mussten die Zollbeamten nach der Mindestlohn-Kontrolle 351 Verfahren einleiten. 172 davon entfielen auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Die Unternehmen müssen jetzt hohe Geldstrafen fürchten. Die restlichen Verfahren betreffen laut Zollangaben das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.

6.000 Einsatzkräfte führten Mindestlohn-Kontrolle durch

Für die erste groß angelegte Mindestlohn-Kontrolle waren 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz. Über 32.000 Arbeitnehmer im gesamten Land wurden zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt. In 3.291 Fällen muss eine weitere Prüfung erfolgen. Mit der Mindestlohn-Kontrolle wollte man auch Schwarzarbeit aufdecken. Schließlich entgingen dem Staat durch nicht gezahlte Abgaben und Steuern alleine im letzten Jahr rund eine Milliarde Euro. Allerdings konnten nur 2,4 Prozent der Betriebe kontrolliert werden – zu wenig Personal war einmal mehr der Grund dafür.

Deshalb plant man, die heute 6.800 Mitarbeiter bei der FKS bis zum Jahr 2021 auf gut 8.500 auszubauen. Mittelfristig will der zuständige Finanzminister Olaf Scholz in diesem Bereich bis zu 3.000 neue Stellen schaffen.

Außerdem könnte sich der Zuständigkeitsbereich der FKS künftig ausweiten. So könnte man beispielsweise nach Betrugsfällen beim Kindergeldbezug und anderen Sozialleistungen suchen. Im Zuge der aktuellen Mindestlohn-Kontrolle fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jetzt ein Register, in dem die Unternehmen aufgeführt werden, die gegen den Mindestlohn verstoßen. Dieses soll nach dem Vorbild Großbritanniens angelegt werden.

Quelle: dpa

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