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Grundschulen in Schleswig-Holstein künftig ohne Noten?

Wie bewertet man die Leistungen von Schulkindern korrekt und fair? Bisher gab es dafür nur eine Möglichkeit – die Vergabe von Noten. Während in vielen Ländern in der ersten, teilweise auch noch in der zweiten Klasse auf die Noten eins bis sechs in einzelnen Fächern verzichtet wird und stattdessen nur schriftliche Beurteilungen erfolgen, soll es in Schleswig-Holstein künftig anders laufen.

Die parteilose Ministerin Waltraud Wende hatte vor drei Wochen eine Verordnung erstellt, die besagt, dass in Schleswig-Holstein ab dem 01.08.2014 in den Klassenstufen eins bis vier keine Noten mehr vergeben werden müssen. Stattdessen soll ein Kompetenzraster eingeführt werden.

Wie sollen die Kompetenzraster in den Grundschulen Aufschluss geben?

Wende erklärte, dass die Ziffernnoten, die allgemein gängig sind, keine objektiven, verlässlichen, leistungsmotivierenden und differenzierten Aussagen treffen könnten. Anders wäre das beim Kompetenzraster, weshalb dieses besser zur individuellen Förderung der Kinder passe.

In diesem sollen die Lehrer die Fähigkeiten, Leistungen und Kenntnisse der Kinder differenziert beschreiben können. Dass dabei die mehr als 100 Fächerleistungen, die von den Lehrern zu beurteilen sind, in die Kategorien „sicher“, „überwiegend sicher“ und „unsicher“ unterteilt werden, würde differenzierte Aussagen ergeben.

Übrigens: Auch in Gemeinschaftsschulen gibt es die Notenfreiheit in Schleswig-Holstein noch in der fünften und sechsten Klasse. Erst kurz vor dem Haupt- oder Realschulabschluss sollen die Ziffernnoten eingeführt werden. Anders bei Gymnasien, wo diese Noten bereits ab der Klassenstufe sechs Pflicht sind.

Landeselternbeirat Schleswig-Holsteins ist unzufrieden

Der Landeselternbeirat in Schleswig-Holstein ist mit der Verordnung unzufrieden. Katrin Engeln, die Vorsitzende, erklärt, dass man sich erhofft hätte, zunächst am bisherigen Verfahren festzuhalten. In der dritten und vierten Klasse hätte es Noten geben sollen und ergänzend das Kompetenzraster eingeführt werden können. So hätte erst einmal getestet werden können, wie das Kompetenzraster sich überhaupt auswirkt. Hinterher hätte man dieses immer noch zur Regel machen können. Zudem beklagt Engeln, dass es keine wissenschaftliche Begründung gibt, die für das Kompetenzraster spricht.

Grundschulen können selbst entscheiden

Zu beachten ist außerdem, dass die Grundschulen selbst entscheiden können. Die Ziffernnoten könnten also beibehalten werden, wenn sich Lehrer und Eltern in der Schulkonferenz mehrheitlich für diese aussprechen. Insofern müssen nicht zwingend alle 394 Grundschulen Schleswig-Holsteins die neuen Regeln einführen.

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