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Mobbing unter Jugendlichen: Wie ist die Lage in Deutschland?

Schoolgirl writing in classroom lesson in primary school

Haben Schulen in Deutschland Probleme mit Mobbing unter den Schülerinnen und Schülern? Aktuelle Zahlen zeigen, dass Maßnahmen unbedingt notwendig sind.

Das Thema Mobbing unter Jugendlichen war Inhalt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie verweisen auf die rechtlichen Änderungen, die es in jüngster Zeit in Frankreich gegeben hat. Sie zielen auf einen verstärkten Schutz der Betroffenen und eine härtere Vorgehensweise gegen die Täterinnen und Täter ab. Inzwischen hat die Bundesregierung zu dieser Anfrage eine offizielle Antwort vorgelegt. Sie zeigt, dass es offenbar noch erhebliche Lücken bei der Mobbingprävention an deutschen Schulen gibt.

Wie viele Opfer von Mobbing gibt es unter Jugendlichen in Deutschland?

Die Bundesregierung verweist auf Erhebungen, die im Zusammenhang mit der PISA-Studie im Jahr 2022 erhoben wurden. Danach wurde jeder fünfte junge Mensch bis zum Alter von 15 Jahren bereits mehrere Male ein Opfer von Mobbing (21 Prozent). Das resultiert aus den Selbsteinschätzungen, die für die Studie abgefragt wurden. Zwar gibt die Bundesregierung an, dass im Vergleich zur vorhergehenden PISA-Studie aus dem Jahr 2018 ein „leicht rückläufiger“ Trend zu beobachten ist, aber jede/r Betroffene ist ein Mobbingopfer zu viel. Die Trends für das Jahr 2023 lassen sich bisher lediglich anhand der Entwicklung der Zahl derjenigen beurteilen, die Hilfe am Kinder- und Jugendtelefon suchten, dass bundesweit unter der Rufnummer 116111 erreichbar ist. Dort wurden im vergangenen Jahr 4.564 Fälle gezählt, in denen das Thema Mobbing im Mittelpunkt stand. Das machte rund 5,2 Prozent aller Bitten um Hilfe aus.

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer verstärkten Prävention?

Die Mobbingprävention in Schulen läuft in Deutschland derzeit nur teilweise über den Bund, der sich mit Förderungen an Maßnahmen der Bundesländer beteiligt. Die Verantwortung für den Schulbetrieb obliegt der Zuständigkeit der einzelnen Länder, wodurch sie auch der Entscheidungsträger für eine Ausweitung der Mobbingprävention sind. Ansonsten verweist die Bundesregierung darauf, dass der rechtliche Rahmen für den Schutz von Minderjährigen zu einem großen Teil vom Rechtsrahmen der Europäischen Union gesetzt wird. Das gilt insbesondere für den Schutz vor Cybermobbing. Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, dass innerhalb der EU strengere Regeln im Länderrecht zugelassen werden, erzielte mit diesen Bemühungen jedoch keinen Erfolg.

Mobbingopfer unter Jugendlichen müssen häufig mehrfach leiden

Die Logik besagt, dass die Täterinnen und Täter beim Mobbing unter Jugendlichen von den Schulen verwiesen werden müssten. Doch die Realität sieht regelmäßig anders aus. Oftmals bleibt den Mobbingopfern keine andere Möglichkeit, als selbst die Schule zu wechseln, um aus dem Einflussbereich der Akteure zu kommen. Dadurch werden sie aus ihrem gewohnten Umfeld und Freundeskreis gerissen und müssen längere Schulwege bewältigen. Das heißt, sie werden mit zusätzlichen Nachteilen konfrontiert, während die Akteure in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Viele Opfer empfinden das als Bestrafung und „Freibrief“ für die Täter, die sich zusätzlich negativ auf die ohnehin durch das Mobbing angeschlagene Psyche auswirkt. Hier muss auf Ebene der Schulen ein Umdenken erfolgen, da eine Änderung nicht durch ein bundesweites Gesetz möglich ist. In dieser Hinsicht ist die Rechtslage in Frankreich mit der juristischen Basis in Deutschland nicht vergleichbar.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/10912

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