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GroKo einigt sich auf Grundrente

Die Große Koalition hat nach monatelangen Diskussionen endlich eine Einigung zum Thema Grundrente gefunden. Der Kompromiss ist zwar nicht das Optimum, aber zumindest eine Einigung.

Wie die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sagte, habe man „einen dicken Knoten durchschlagen“. Sie sprach von einer „guten Lösung“. Auch Malu Dreyer, kommissarische SPD-Chefin erklärte, man habe einen „sozialpolitischen Meilenstein“ geschaffen und CSU-Chef Markus Söder freute sich: „Die Kuh ist vom Eis“.

Wie sieht der Kompromiss zur Grundrente ein?

Bei dem Kompromiss hat sich die GroKo jetzt auf eine Einkommensprüfung geeinigt. Die umstrittene Bedürftigkeitsprüfung ist damit vom Tisch. Die Einkommensprüfung sei Voraussetzung für die Grundrente, so Kramp-Karrenbauer. Nur wer Bedarf habe, könne von der neuen Leistung profitieren.

Zusätzlich hat man sich auf eine leichte Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung entschieden. Dieser fällt auf 2,4 Prozent und soll eine Reaktion auf die sich abschwächende Konjunktur sein. Gleichzeitig habe man einen Investitionsfonds bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ins Leben gerufen, der für Zukunftstechnologien gelte und bis zu zehn Milliarden Euro umfasst.

Weitere Entscheidungen der GroKo

Darüber hinaus hat man ein begleitendes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die betriebliche und private Altersvorsorge gefördert werden sollen. Die Regierung will zudem einen Freibetrag beim Wohngeld mit einem Volumen von etwa 80 Millionen Euro einführen. Damit will man verhindern, dass die Verbesserungen durch die Grundrente durch eine Kürzung beim Wohngeld wieder zunichte gemacht werden.

Die Grundrente selbst soll ab greifen. 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen, vier Fünftel davon Frauen, könnten von der Grundrente profitieren. Für die Überprüfung des Anspruchs sollen die Rentenversicherung und die Finanzverwaltung künftig zusammenarbeiten.

Was kostet die Grundrente?

Laut Söder dürften die Kosten für die Grundrente bei 1,0 bis 1,5 Milliarden Euro liegen. Sie steht allen Rentnern zu, die 35 Beitragsjahre vorweisen können, sofern ihre Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Die Einkommensprüfung sieht unter anderem einen Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinstehende bzw. 1.950 Euro für Paare vor.

Die Finanzierung der Grundrente und der geplanten Freibeträge in der Grundsicherung sowie beim Wohngeld will die Regierung über Steuern finanzieren. Eine Beitragserhöhung in der Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. Dafür wolle man außerdem den Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung erhöhen. Die Finanztransaktionssteuer, die bereits im Koalitionsvertrag erwähnt wird, soll einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen leisten.

Quelle: dpa

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