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Größere Schockfotos sollen Raucher abschrecken

Auf Zigarettenpackungen müssen künftig zwei Drittel des Platzes der Vorder- und Rückseite für Warnbilder und aufklärende Texte reserviert werden. Bereits 2014 wurde die EU-Richtlinie für Tabakprodukte ausgehandelt, nun hat sich auch die Bundesregierung auf deren Umsetzung geeinigt. Ab dem 20. Mai 2016 müssen alle Tabakwaren, die in den Handel gelangen, mit derartigen Schockbildern ausgestattet werden. Produkte, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen noch ein Jahr lang verkauft werden.

Aromatisierte Tabakprodukte verboten

Ein weiterer Beschluss lautet darauf, dass Tabakprodukte, bei denen der Tabakgeschmack durch Aromen überdeckt wird, gänzlich vom Markt verschwinden müssen. Aromastoffe und technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder sonst wie verändern, sind von dieser Regelung betroffen.

Ausnahmen gelten ausschließlich für Mentholzigaretten, für die eine Übergangsfrist beschlossen wurde. Der Gedanke hinter dem Beschluss ist, dass der überdeckte Tabakgeschmack den Einstieg in den Tabakkonsum erleichtern könnte.

Was schreiben die Neuregelungen zum Tabak noch vor?

Darüber hinaus sollen künftig kleine Verpackungsgrößen für bestimmte Tabakwaren verboten werden. „Irreführende Elemente auf Verpackungen“ sollen ebenfalls untersagt werden. Die Verpackungen müssen zudem ein fälschungssicheres Sicherheits- und ein Erkennungsmerkmal aufweisen. Tabakprodukte, die neu auf dem Markt eingeführt werden sollen, müssen zunächst ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Für E-Zigaretten gibt es ebenfalls Neuregelungen. Werbeverbote für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen eingeführt werden, so wie es bei anderen Tabakerzeugnissen bereits der Fall ist.

Hinter den neuen Richtlinien steht das Ziel, die Raucherquote unter Jugendlichen zu senken. So soll eine frühzeitige Sterblichkeit aufgrund des Tabakkonsums verringert werden.

Quelle: dpa

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