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Gibt es künftig deutlich weniger Ferienwohnungen in Berlin?

Wer aktuell auf den einschlägigen Internetportalen sucht, findet in der deutschen Hauptstadt Berlin allein im Stadtbezirk Mitte noch weit mehr als 20.000 Ferienwohnungen. Nur ein knappes Drittel dieser Objekte ist offiziell registriert. Viele dieser Ferienwohnungen befinden sich in ganz normalen Miethäusern. Genau diese werden aktuellen Hinweisen zufolge den Ergänzungen eines bereits im Jahr 2014 beschlossenen Gesetzes zum Opfer fallen. Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus als Ferienwohnung in Berlin vermieten möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung vom Amt. Schon jetzt kündigte ein Stadtrat der Fraktion der Grünen an, dass nach aktuellem Kenntnisstand nur maximal fünf Prozent der Antragsteller mit einer erteilten Ausnahmegenehmigung rechnen dürfen.

Welche Gründe gibt es für die Verschärfung des Gesetzes?

Die erst Mitte März 2016 beschlossene Ergänzung des Gesetzes zur Zweckentfremdung von Wohnungen hielten die Berliner Stadtväter für notwendig, weil es in der Spreemetropole (genau wie in vielen anderen deutschen Großstädten) einen gravierenden Wohnungsmangel gibt. Deshalb wurden im Zuge der Gesetzesänderung auch die Bußgelder erhöht, die den Eigentümern und Vermietern drohen, wenn sie ihre Objekte ohne eine Ausnahmegenehmigung als Ferienwohnung in Berlin anbieten. Sie können nunmehr bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden. Außerdem erschwert das Gesetz die Vermarktung, denn die Onlineportale, auf denen die Ferienwohnungen angeboten werden können, sind nach den jüngsten Ergänzungen dazu verpflichtet, der Berliner Stadtverwaltung Auskunft zu geben.

Wer hat Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung für Ferienwohnungen?

Der Grünen-Stadtrat (Stephan von Dassel) benannte in einem Interview als konkretes Beispiel Objekte im Umfeld der Charité. Das Management der weltbekannten Klinik macht hier selbst Druck, um den Angehörigen von Patienten Übernachtungsmöglichkeiten im Umfeld der Klinik anbieten zu können. Dem Berliner Stadtrat passt das nicht ins Konzept. Per Gesetz wurden hier bereits die Grundlagen geschaffen, dass die Eigentümer der Objekte auch dort nachweisen müssen, dass eine Dauervermietung der Wohnungen nicht möglich ist.
Selbst eine temporäre Vermietung während regelmäßiger Zeiten der Abwesenheit der Mieter (wegen Urlaub oder Dienstreisen) ist nicht möglich, da das Gesetz nur eine einmalige temporäre Vermietung erlaubt. Das schließt das Homesharing aus, mit dem sich viele Wohnungsinhaber entweder ein Zusatzeinkommen oder eine günstige Unterkunft durch den Wohnungstausch für den Urlaub verschaffen. Von Engelbert Lütke Daldrup (dem Baustaatssekretär in Berlin) gibt es bereits die Aussage, dass sich der Berliner Stadtrat auf eine Lockerung des Gesetzes zu den Ferienwohnungen nicht einlassen wird. Die Konsequenz: Besucher von Berlin müssen sich in nächster Zeit auf deutlich steigende Preise für Ferienwohnungen in Berlin einstellen.
Quelle: Tagesspiegel

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