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GEZ will ab 2020 Rundfunkgebühren erhöhen

Wie hoch der von der GEZ erhobene Rundfunkbeitrag ist, wird von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, ermittelt. Deren Vorsitzender, Heinz Fischer-Heidlberger, kündigte jetzt in einem Intervier mit dem MDR an, dass die Rundfunkanstalten mit den Einnahmen aus den aktuellen Beiträgen nicht mehr auskommen. Deshalb steht jetzt schon fest, dass die GEZ-Gebühren ab dem Jahr 2020 nicht mehr auf dem aktuellen Niveau gehalten werden können. Der Kommissionsvorsitzende geht davon aus, dass die Gebührenerhöhung mehr als einen Euro pro Monat betragen muss, um den davon finanzierten Rundfunkanstalten wieder eine kostendeckende Arbeit garantieren zu können.

Akzeptanz des Rundfunkbeitrags vs. Spar- und Kostendruck

Heinz Fischer-Heidlberger gab an, dass der Kommission durchaus bewusst ist, dass durch eine Erhöhung der Gebühren deren Akzeptanz in der breiten Bevölkerung leiden wird. Doch die Erhöhung ist seinen Angaben zufolge unumgänglich, obwohl die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereits durch umfangreiche Umstrukturierungen Kosten sparen. Als Hauptgrund für die Erhöhung gab er die Notwendigkeit der Rundfunkanstalten an, mit den Entwicklungen der Technik mithalten zu müssen. Als Beispiel dafür benannte er die Bereitstellung von Inhalten in den Mediatheken zum Abruf über das Internet.

Wie sind die Rundfunkbeiträge entstanden?

Die GEZ und damit die Rundfunkbeiträge wurden in Deutschland im Jahr 1976 etabliert. Im Jahr 2012 ging die GEZ im ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf. Dieser Institution sind aktuell neun Landesrundfunkanstalten sowie die ARD, das ZDF und Deutschlandradio angeschlossen. Sie betreiben ein gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung. Die Gebühren selbst wurden im Jahr 2013 mit der sogenannten „Wohnungspauschale“ neu geregelt. Im Jahr 2015 wurden bundesweit rund 8,13 Milliarden Euro Rundfunkgebühren eingenommen. Zu Beginn wurden die Rundfunkgebühren mit der Bereitstellung des Bildungsfernsehens begründet. Inzwischen dienen sie ausschließlich der Finanzierung des Betriebs der angeschlossenen Landesrundfunkanstalten, Deutschlandradio sowie der ARD und dem ZDF als öffentlich-rechtliche Sender. Deren Inhalte können genau deshalb ohne Werbeunterbrechungen gesendet werden.

Quelle: dpa

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