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Gewerkschaften legen Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz ein

Nachdem das umstrittene Tarifeinheitsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist es jetzt auch in Kraft getreten. Doch kaum war es soweit, machen bereits mehrere kleine Gewerkschaften gegen das neue Gesetz mobil. Sowohl die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, als auch die Pilotenvereinigung Cockpit, gaben am Freitag an, dass sie das Streikrecht durch das Tarifeinheitsgesetz gefährdet sehen. Sie wollen mit dem Gang nach Karlsruhe das Gesetz wieder kippen.

Tarifeinheit – rechtswidrig oder nicht?

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Tarifeinheitsgesetz kehrt Deutschland zum Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ zurück. Ziel ist es, die Macht kleiner Spartengewerkschaften einzuschränken. Grundsätzlich sieht das Tarifeinheitsgesetz vor, dass nur noch der Tarifvertrag im Unternehmen gelten soll, der mit der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Unternehmen abgeschlossen wurde. Vor allem in Unternehmen, in denen mehrere Gewerkschaften die gleichen Berufsgruppen vertreten, kommt es deshalb zu Unmut.

Bereits in früheren Jahren war diese Tarifeinheit Gesetz. Allerdings hatte das Bundesarbeitsgericht die frühere Regelung zur Tarifeinheit im Jahr 2010 gekippt und für rechtswidrig erklärt. Deshalb erhoffen sich die kleinen Gewerkschaften jetzt wohl, auch in Karlsruhe Recht zu bekommen.

Wo liegen die Kritikpunkte am Tarifeinheitsgesetz?

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisiert vor allem, dass es sich beim neuen Tarifeinheitsgesetz im Kern um einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit handele. Diese sei im Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) fest verankert. Deshalb erhofft sich die Gewerkschaft Erfolg mit der Verfassungsbeschwerde. Rudolf Henke, Vorsitzender vom Marburger Bund, erklärte, dass sich das Tarifeinheitsgesetz gegen die berufsspezifische, gewerkschaftliche Interessenvertretung richte.

Ilja Schulz, Präsident der Pilotenvereinigung Cockpit, erklärte, dass man die Verfassungsbeschwerde schon länger vorbereitet und sie jetzt, mit Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes, eingereicht habe. Bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde solle das Gesetz zudem nicht angewendet werden. Das fordern beide Spartengewerkschaften.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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