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Gewerkschaft warnt: Gefängnisse in NRW sind überbelegt

Anton Bachl, der Vorsitzende der Gewerkschaft der im Strafvollzug Tätigen, machte in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ deutlich, dass es in den deutschen Haftanstalten einen gefährlichen Trend gibt. Viele von ihnen sind überbelegt mit Verdächtigen, bei denen eine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Konkret benannte Anrton Bachl dabei die Haftanstalten Essen, Willich II sowie im Duisburger Stadtteil Hamborn und Dortmund. Dort sind aktuell zehn Prozent mehr Häftlinge untergebracht, als die nominelle Kapazität vorgibt. Außerdem bemängelt Bachl, dass nicht genügend Strafvollzugsbeamte vorhanden sind. Dadurch und durch die Überbelegung sind inzwischen nur in Nordrhein-Westfalen rund 440.000 Überstunden aufgelaufen. Deshalb fordert die Gewerkschaft die Aufstockung des Personals und die Schaffung von 2.000 zusätzlichen Vollzugsplätzen allein in Nordrhein-Westfalen.

Woher resultiert die Überbelegung der Gefängnisse?

Peter Brock, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft in Nordrhein-Westfalen, macht den Druck der Öffentlichkeit zum härten Vorgehen gegen Straftäter verantwortlich, der nach den Ereignissen am Kölner Bahnhof und am Dom in der Silvesternacht entstanden ist. Die Kölner Polizei ist seitdem vor allem bei Razzien deutlich aktiver geworden. Hinzu kommt, dass durch die steigende Zahl von Verdächtigen ohne festen Wohnsitz immer öfter durch die Richter Untersuchungshaft wegen der bestehenden Fluchtgefahr verhängt wird. Gewerkschaftschef Anton Bachl gab an, dass aktuell der Anteil von Ausländern im Strafvollzug bei etwa dreißig Prozent liegt. In den Untersuchungshaftanstalten liegt seinen Angaben zufolge der Ausländeranteil noch höher.

Wann wird Untersuchungshaft verhängt?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Verhängung einer Untersuchungshaft finden sich in den Paragrafen 112 ff. der Strafprozessordnung. Sie kann verhängt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die festgesetzte Person auch tatsächlich der Urheber einer Straftat ist. Der in Deutschland weitaus häufigste Grund für eine Untersuchungshaft ist Fluchtgefahr. Sie wird insbesondere dann angenommen, wenn der Verdächtige keinen festen Wohnsitz hat. Ein zweiter möglicher Grund ist die Verdunkelungsgefahr. Damit ist gemeint, dass der Verdächtige Zeugen oder Opfer so beeinflusst, dass er straffrei davon kommt. Ein weiterer möglicher Grund für die Anordnung einer Untersuchungshaft ist die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung der Straftaten. Besondere Bedingungen gelten für schwere Straftaten wie Mord und Totschlag. Außerdem können diejenigen einfacher in Untersuchungshaft verbracht werden, bei denen der Verdacht auf eine Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung von Terroranschlägen besteht.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, Strafprozessordnung

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