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Gesundheitsministerium reagiert auf das Urteil EuGH C-148/15

Erst vor wenigen Tagen fällte der Europäische Gerichtshof unter dem Aktenzeichen EuGH C-148/15 ein Urteil, nach welchem die in Deutschland geltende Preisbindung für die Abgabe von Arzneimitteln für unvereinbar mit dem europäischen Recht erklärt wurde. Die logische Konsequenz wäre eine Freigabe der Arzneimittelpreise. Doch das Bundesgesundheitsministerium sucht offenbar einen Weg, genau diese Freigabe der Preise zu umgehen. In einem offiziellen Statement gegenüber der „Rheinischen Post“ wurde bestätigt, dass der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein Gesetz in Auftrag gegeben hat, welches das Aus für die zahlreichen Versandapotheken bedeuten könnte.

Was soll das neue Arzneimittelgesetz beinhalten?

Hermann Gröhe fordert mit dem neuen Gesetz ein generelles Verbot für den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Als Begründung gab er an, dass ausschließlich ein solches Verbot den Bestand der niedergelassenen Apotheken und damit eine wohnortnahe Belieferung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln garantieren kann. Die Preisfreigabe für den grenzüberschreitenden Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten könnte den niedergelassenen Apotheken tatsächlich gefährlich werden. Da die Versandhändler bei den Pharmaunternehmen größere Mengen abnehmen, erhalten sie günstigere Konditionen als die Vor-Ort-Apotheken. Die so erzielbaren Vorteile werden zumindest teilweise an die Kunden in Form von Boni weitergereicht. Als Beispiel wurde die niederländische Versandapotheke DocMorris benannt, die jedoch auch niedergelassene Apotheken vorzugsweise in größeren Krankenhäusern betreibt.

Weitere Gründe für das Verbot

Schon in der Vergangenheit gab es heftige Diskussionen hinsichtlich der Unterschiede bei den Beratungsleistungen, die von den Versandapotheken und den niedergelassenen Apotheken bei der Lieferung verschreibungspflichtiger Medikamente erbracht werden. Hier erwies sich gerade DocMorris in der Vergangenheit jedoch als vorbildlich. Wer mehrere Medikamente dort bestellte, erhielt einen Medikationsplan, der sogar bei den Ärzten erst im Herbst 2016 in Deutschland zur gesetzlichen Pflicht gemacht wurde. Die von den Apothekern vor Ort im persönlichen Gespräch gegebenen Hinweise wurden bei dem niederländischen Medikamentenhändler durch einen informativen Begleitbrief ersetzt, in dem auch Hinweise zu Wechselwirkungen mit anderen Präparaten benannt werden, die von den Kunden zeitnah oder regelmäßig bestellt wurden. Das betrifft sowohl verschreibungspflichtige als auch frei verkäufliche Präparate.

Quelle: Rheinische Post, DocMorris

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