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Gesundheits-Apps für Patienten oft nutzlos

Stack of old mobile phones

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung bemängelt, dass lediglich jede fünfte digitale Gesundheitsanwendung sinnvoll ist.

Einen nachweislichen Nutzen für den Patienten haben demnach nur 20 Prozent der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch als Gesundheits-Apps bekannt. Selbst im dritten Jahr nach Einführung können die Apps ihre vollmundigen Versprechen nicht einlösen. Diese betonten eine bessere gesundheitliche Versorgung der Patienten. Das jedoch ist in der Realität nicht gegeben. Stattdessen gibt es zu viele Anwendungen, die in die Leistungskataloge der Kassen aufgenommen wurden, aber keinen Nutzen für die Patienten nachweisen konnten.

Gestiegene Kosten und mögliche Chancen

Dabei ist sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicher, dass die Anwendungen ein Bindeglied „zwischen Patienten, Ärzteschaft, Sektoren und unterschiedlichen Fachrichtungen“ sein könnten. Darüber hinaus beklagt sie die gestiegenen Herstellerpreise.

So appellierte Stoff-Ahnis, dass die Gelder der Beitragszahler zur besseren Versorgung verwendet werden sollten, aber nicht als Wirtschaftsförderung dienen sollten.

Was versteht man unter DiGA?

Unter den Oberbegriff der digitalen Gesundheitsanwendungen fallen vor allem Apps, die Patienten bei bestimmten Problemen helfen sollen. So gehören dazu etwa „Cara Care für Reizdarm“ oder „elona therapy Depression“.

Laut GKV wurden alleine von September 2020 bis September 2023 374.000 digitale Anwendungen in Anspruch genommen. Der Kostenpunkt dafür belief sich bei den gesetzlichen Kassen auf 113 Millionen Euro. Allerdings konnte nur jede fünfte Gesundheits-App einen Nutzen für die Patienten nachweisen. Trotzdem konnten die Hersteller im ersten Jahr nach der Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog beliebig hohe Preise festlegen. Die Kassen müssen die Kosten erstatten – ganz unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Im ersten Untersuchungsjahr lagen die Startpreise bei durchschnittlich 407 Euro, im dritten Jahr sind sie bereits auf 593 Euro geklettert.

Der GKV-Verband forderte daher, dass ausschließlich DiGA vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden, die einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen und echte Mehrwerte bieten. Darüber hinaus fordert man angemessene, dem Patientennutzen entsprechende Preise.

Quelle: dpa

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