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Medikamentenmangel: Behebung nur auf EU-Ebene möglich

Syringes and pills on a blue background. Medicine background

Es gibt nach Ansicht von Fachleuten nur eine Lösung. Sie besteht darin, den Medikamentenmangel auf EU-Ebene zu bekämpfen. Dafür hat die EU-Kommission angemahnt, die Erkenntnisse aus der Coronakrise zu nutzen. Die Beschaffung und Verteilung von nur begrenzt verfügbaren Medikamenten soll über die Europäische Gesundheitsunion erfolgen und ein solidarisches Prinzip anwenden. Zu den zentralen Maßnahmen zur Bekämpfung des Medikamentenmangels gehört auch eine Reform des EU-Arzneimittelrechts, dem Anpassungen der nationalen Bestimmungen der einzelnen EU-Länder folgen müssen.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Medikamentenversorgung?

Nach der offiziellen Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts sind nicht nur Medikamente von Lieferengpässen betroffen. In Deutschland fehlen aktuell auch bestimmte Packungsgrößen bei Impfstoffen gegen Polio, Hepatitis, Diphtherie und Windpocken. Betroffen sind vor allem Kleinmengen. Das heißt, Arztpraxen müssen Impftermine bündeln, damit sich die Bestellung der verfügbaren Impfstoffe in anderen Packungsgrößen lohnt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte benennt hauptsächlich Antibiotika, Fiebersäfte für Kinder sowie GLP-1-Rezeptor-Agonisten und Arzneimittel, die Folinsäure enthalten. Die Praxis zeigt, dass auch zahlreiche andere Medikamente zumindest zeitweise nicht verfügbar sind und durch Alternativen ersetzt werden müssen. Deutschland ist dabei in der glücklichen Lage, dass die einheimische Pharmaindustrie den Spitzenwert aller EU-Länder bei der Anzahl der pro Jahr neu entwickelten und zugelassenen Medikamente liefert. Auf den Rängen folgen Österreich und Dänemark.

Was Patientinnen und Patienten jetzt wissen müssen

Das Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlaubt bei einem Medikamentenmangel zur Sicherstellung der Versorgung, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Ausnahmen zu den gesetzlichen Regeln erlauben darf. Sie betreffen beispielsweise die Regelungen in den Paragrafen 10 und 11 des Arzneimittelgesetzes. Einige dieser Ausnahmen finden sich bereits in der aktuell gültigen Version der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung (MedBVSV). Sie lassen beispielsweise die Abgabe von Medikamenten ohne Packungsbeilage und Kennzeichnung sowie mit Packungsbeilagen in Fremdsprachen zu. Außerdem dürfen Apotheken Medikamente abgeben, die aufgrund einer optimalen Lagerung auch über das Verfallsdatum hinaus noch verwendungsfähig sind. Solche Ausnahmen gelten mit Stand 25. Oktober 2023 beispielsweise für die Wirkstoffe Adenosin, Digoxin, Metamizol, Rucaparib, Sulfamethoxazol und Trimethoprim sowie Urapidil und Vigabatrin.

Wie will die EU den Medikamentenmangel bekämpfen?

Im Oktober 2023 wird ein Solidaritätsmechanismus geschaffen, der über eine Umverteilung der innerhalb der Europäischen Union vorhandenen Bestände die Versorgung sichern soll. Bis zum Jahresende 2023 wird von der Gesundheitskommission der EU eine Liste mit den 350 als besonders kritisch eingestuften Medikamenten erstellt. Ihre Beschaffung wird dann von der EU-Kommission überwacht. Außerdem will die EU-Kommission Lieferketten einer genauen Prüfung unterziehen und sowohl innereuropäische als auch nationale Produktionsstätten aufbauen. Zudem sollen die Haltbarkeitsdaten auf den Prüfstand und die Regelungen zur Zulassung neuer Medikamente und Hersteller vereinfacht werden. Diese Maßnahmen werden jedoch im Spätherbst und Winter 2023 noch nicht greifen.

Quelle: Paul-Ehrlich-Institut, BfArM, EMA

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