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Gesetzesänderungen für die Bundestagswahl 2017

Noch kurz vor der Wahl des Deutschen Bundestags am 24. September 2017 sollen Ergänzungen der Bundeswahlordnung und des Bundeswahlgesetzes vorgenommen werden. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums. Danach soll bei der Bundestagswahl 2017 ein verschärftes Foto- und Filmverbot in den Wahllokalen gelten. Besonders wissenswert: Wer dagegen verstößt, kann von der Wahl ausgeschlossen werden.

Welche Änderungen sollen vorgenommen werden?

Modifikationen sollen vor der Bundestagswahl 2017 am Paragrafen 56 der Bundeswahlordnung vorgenommen werden. Diese Norm regelt den Ablauf der Stimmabgabe in den Wahllokalen. Weitere Änderungen sind am Paragrafen 33 des Bundeswahlgesetzes, der sich mit der Wahrung des Wahlgeheimnisses beschäftigt. In beiden Gesetzen soll ein Handyverbot in der Wahlkabine aufgenommen werden. Für notwendig erachtet dies das Bundesinnenministerium, nachdem amerikanische Wähler im Zuge der Wahl des US-Präsidenten Selfies veröffentlicht hatten, auf denen auch die von ihnen vorgenommenen Votings zu erkennen waren. Ähnliche Vorfälle gab es auch in Deutschland bereits bei den Landtagswahlen im Jahr 2011.

Deutschland will allerdings im Gegensatz zu den USA für landesweit einheitliche Regelungen sorgen. In den USA sind die Wahlordnungen Sache der einzelnen Bundesländer, woraus teils erheblich voneinander abweichende Regelungen resultieren. Einige US-Bundesländer erlauben Fotos in der Wahlkabine, in anderen Bundesländern können Fotos der Stimmabgabe mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Dollar geahndet werden.

Wissenswertes zu den genannten Gesetzen

Das Bundeswahlgesetz wurde im Jahr 1956 als Ergänzung des Artikels 38 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts im Jahr 2012 mussten Änderungen zur Sitzverteilung im Bundestag vorgenommen werden. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung ergibt sich aus dem Grundgesetz und betrug anfänglich 21 Jahre. Seit 1975 dürfen Bundesbürger wählen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bundeswahlordnung entstand im Jahr 1957 und wurde im Mai 2013 letztmalig novelliert. Sie stellt sozusagen die Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen des Bundeswahlgesetzes dar.

Quelle: Spiegel, gesetze-im-internet.de

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